Kita-/Schulbegleitung nach dem SGB VIII und SGB IX
Eingliederungshilfen im Landkreis Barnim
Soziale Teilhabe in Kindertagesstätte und Hort
Teilhabe an Bildung in der Schule
Unterstützt wird die aktive Teilnahme und Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Kita-, Hort- und Schulalltag.
Eingliederungshilfe in Kita und Hort gemäß §§ 76 und 113 SGB IX
Eingliederungshilfe an Schule gemäß §§ 75 und 112 SGB IX
Eingliederungshilfe in Kita und Schule gemäß § 35a SGB VIII
Soziale Teilhabe in Kindertagesstätte/Hort und Teilhabe an Bildung in der Schule
Wir begleiten Kinder/junge Menschen in der Kindertagesstätte oder im Hort im Rahmen der Sozialen Teilhabe sowie in der Schule im Rahmen der Teilhabe an Bildung.
Dieses Angebot findet in der Einrichtung des Kindes (Kita/Hort/Schule) statt.
Wir begleiten und bieten an:
Unterstützung im pflegerischen Bereich, bei der Mobilität, im emotionalen und sozialen Bereich und der Kommunikation mit dem Ziel der Förderung der Selbständigkeit, der Gewährung der Sicherheit des betreuten Kindes/jungen Menschen, der Aufsicht und Begleitung des betreuten Kindes/jungen Menschen, der Unterstützung beim Lösen gestellter Aufgaben und der Unterstützung sowie Begleitung bei der Integration in die Soziale Gruppe.