IB-Wohnungslosenhilfe Bayern - Ambulante Hilfen - Unterstütztes Wohnen
Das Angebot des Unterstützten Wohnen (UW) richtet sich an wohnungslose alleinstehende Männer und Frauen, Paare, Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die
- in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe nach § 67 SGB XII gelebt haben (z.B. Wohnheim, Clearinghaus) oder aus akuter Wohnungslosigkeit aus der städtischen oder verbandlichen Wohnungslosenhilfe kommen (z. B. Beherbergungsbetrieb, Notunterkunft),
- eine eigene Wohnung beziehen oder innerhalb der letzten 6 Monate bezogen haben und
- eine unterstützende Beratung und Begleitung zur Verortung im neuen Sozialraum und zur Stabilisierung der Lebenssituation in eigenem Wohnraum für eine Übergangszeit benötigen.
Das Hauptziel der Beratung ist es die Haushalte beim Start in ihrer neuen Wohnung zu begleiten, damit sich diese in ihrem neuen Lebensmittelpunkt gut einleben und nicht erneut wohnungslos werden. Die Klient*innen sollen durch die ambulante Beratung zum selbständigen Erhalt eines stabilen Mietverhältnisses befähigt werden.
Die weiteren Beratungsthemen sind breit gefächert und richten sich nach den individuellen Bedarfen der Haushalte. Themen sind beispielsweise die Wohnungseinrichtung, administrative Angelegenheiten wie Schriftverkehr und Behördengänge, finanzielle Absicherung, Gesundheitsfürsorge, Abklärung der beruflichen Zukunft, Gestaltung einer geeigneten Tagesstruktur, Einbindung ins Stadtviertel, Erziehungsthemen, Weitervermittlung an familienorientierten Hilfen oder aufenthaltsrechtliche Belange.
Die Beratungszeit beträgt 12 Monate und kann in begründeten Fällen zweimal um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Haushalte werden in der eigenen Wohnung und in den Büroräumen des UW beraten. Bei Bedarf werden die Haushalte zu Ämtern, Ärzten und anderen Einrichtungen begleitet.
Nach der Beratungszeit im UW können sich die Haushalte bei punktuellem Unterstützungsbedarf (z.B. bei Anträgen oder Problemen bei der Mietzahlung) an die bekannte Sozialberatung im Rahmen der Maßnahme Kurzintervention Wohnen (KIWO) wenden. Dieses Angebot richtet sich lediglich an ehemalige Klient*innen des UW und der AufsuchendenSozialArbeit.
Für Anfragen an das Unterstützte Wohnen können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.
Das Unterstützte Wohnen ist Teil der Ambulanten Hilfen.