Ambulante Hilfen zur Erziehung Stralsund
Wir für SIe
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung in Stralsund sind konzipiert als eine pädagogische/ sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen und/ oder Familien mit dem Ziel, dem Kind/ Jugendlichen zu helfen, in seinem bestehenden sozialen Bezugssystem zu verbleiben oder bei älteren Jugendlichen den Aufbau eines selbständigen Lebensumfeldes zu begleiten. Dem ambulanten Bereich stehen eigenständige Beratungs-, Arbeits- und Begegnungsräume zur Verfügung. In den Räumlichkeiten kann man sich treffen, sich begegnen, basteln, spielen, gemeinsam arbeiten und entspannen.
Unsere ambulanten Leistungsangebote sind
- Familienpflege (Assistenzleistung) gemäß § 27 Abs. 2 SBB VIII
- Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII
- Sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII
- Hilfen für junge Volljährige in Form von ambulanter Nachbetreuung gemäß § 41 SGB VIII
- Ambulante Hilfe im Rahmen gemäß § 8a SGB VIII
- Begleiteter Umgang gemäß § 18 SGB VIII wird derzeit mit dem LK V-R verhandelt
Familienpflege
Ambulante Hilfe, die durch aktive pflegerische/ gesundheitserzieherische und haushaltsorganisatorische Unterstützung und Beratung mit Blick auf Säuglinge und Kleinkinder sowie Kinder bis zum 12.Lebensjahr schnell und effektiv den Familien hilft sowie ein dauerhaft sicheres erzieherisches Milieu für die Kinder schafft.
Erziehungsbeistandschaft
Erziehungsbeistandschaft ist eine intensive Hilfe für Kinder und Jugendliche, die sich ausrichtet auf die Unterstützung und Ergänzung der familiären Erziehung sowie unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.
Hilfe für junge Volljährige in Form ambulanter Nachbetreuung
Die ist eine Hilfe für junge Volljährige, die meist nach Beendigung von stationärer Hilfe weiterhin gewährt wird, wenn Jugendliche Hilfe, Begleitung und Unterstützung in der selbständigen Lebensführung bedürfen.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe für Familien, die bei der Versorgung ihrer Kinder Hilfe und Unterstützung benötigen. Ziel ist es, die Familien soweit zu begleiten, dass sie ihr Leben wieder selbständig gestalten können
Sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine ambulante Hilfe, die stark auf die individuelle Lebenssituation und auf die Bedürfnisse der Kinder/ Jugendlichen ausgerichtet ist. Die Hilfe will Orientierung und Perspektiven entwickelt und anbieten.
Ambulante Hilfe im Rahmen gemäß § 8a SGB VIII
Es ist eine Kindeswohlgefährdung zwischen dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten gemeinsam festgestellt und dokumentiert worden. Zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung ist gemeinsam mit dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten ein Schutzplan aufgestellt worden, so dass das Kind/ die Kinder in der Häuslichkeit verbleiben können.
Der Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung wird die vereinbarten Maßnahmen des Schutzauftrages mit den Sorgeberechtigten umsetzen und die daraus resultierenden Kontrollfunktionen wahrnehmen.
Begleiteter Umgang gemäß § 18 SGB VIII wird derzeit mit dem LK V-R verhandelt
Der „begleitete Umgang“ eine rechtlich kodifizierte und zeitlich befristete Leistung der Jugendhilfe. Sie zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt.
Der IB-Ambulante Bereich der Hilfen zur Erziehung stellt die Rahmenbedingungen für die Durchführung des begleiteten Umgangs bereit. Die Begleitperson moderiert die begleiteten Umgangskontakte im Hinblick auf die Ziele der Maßnahme.