Ambulante Hilfen zur Erziehung Neubrandenburg
Wir für Sie
Das Team der Ambulanten Hilfe ist im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte tätig.
Die folgenden Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangebote richten sich an Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Die Hilfe ist kostenlos.
- Ambulant Betreutes Wohnen für Jugendliche
- Erziehungsbeistandschaft
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
- Sozialpädagogische Familienhilfe
Unsere Angebote
Ambulant Betreutes Jugendwohnen
Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 15 Jahren. Ihnen steht in der Neubrandenburger Oststadt in einer 2-Raum-Wohnung je ein eigenes, möbliertes Zimmer, eine Gemeinschaftsküche und Bad zur Verfügung. Unter dem Aspekt einer individuellen Alltagsgestaltung und Selbstversorgung gilt es unter sozialpädagogischer Anleitung Kompetenzen für die eigenständige Lebensführung zu entwickeln und zu fördern.
Die Anzahl und somit die Intensität der Kontakte werden durch das zuständige Jugendamt über den Hilfeplan geregelt und auf die individuellen Bedürfnisse der/ s Jugendlichen zugeschnitten.
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Jugendhilfeleistung, im Rahmen derer Eltern, Kinder und Jugendliche beraten und begleitet werden, wenn erzieherische Problemlagen ihren Familienalltag besonders beeinträchtigen. Der Arbeitsansatz der Erziehungsbeistandschaft liegt vorrangig beim Kind oder Jugendlichen.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall unter Einbezug des sozialen Umfelds des Kindes oder Jugendlichen sowie der Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie.
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
Die ISE ist ein Angebot für Jugendliche, deren Lebenssituation durch schwierige Lebensverhältnisse gekennzeichnet ist. Es orientiert sich an den jeweiligen individuellen Bedürfnissen und an den vorhandenen Ressourcen des jungen Menschen. Das Lebensumfeld des zu Betreuenden (Familie, Freunde) wird mit einbezogen, um den Bezug zur Familie zu erhalten und zu fördern.
Mit dem Ziel den zu betreuenden Jugendlichen sozial zu integrieren und ihm ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen, stehen die Erarbeitung akuter und längerfristiger Lösungsmöglichkeiten, die Förderung der Entwicklung seiner eigenen Identität und seiner Selbständigkeit im Vordergrund dieses Angebotes.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Ziel ist es, durch gezielte und bedarfsgerechte Förderangebote diesen Klienten eine optimale Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erhalten.
Die Hilfe wird als Einzelfallhilfe individuell gestaltet und fördert die soziale Kompetenz des Einzelnen. Elemente aus der Spiel-, Kunst-, Musiktherapie und Entspannungstechniken sind Bestandteil der sozialpädagogischen Arbeit.
Hilfe für junge Volljährige
Unsere Hilfe für junge Volljährige kann für Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden. Ihre Ausgestaltung orientiert sich an den Bedürfnissen junger Erwachsener und beinhaltet die Sicherstellung und Kompetenzsteigerung zur eigenverantwortlichen Lebensführung und individuellen Alltagsgestaltung.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Als ambulante Hilfe richtet sich die SPFH an die Familie als Ganzes. Es geht um die Entwicklung der Kinder und die Förderung des elterlichen Erziehungsverhaltens. Ein Anlass für diese Hilfe besteht dann, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Das Anliegen ist es, mit den Eltern zusammen zu arbeiten, um sie bei der Bewältigung Ihrer Probleme zu unterstützen, zu begleiten und sie in Ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Sie sollen in Ihren eigenen Kräften stabilisiert werden. Wir sprechen von Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Anzahl und somit die Intensität der Kontakte werden durch das zuständige Jugendamt über den Hilfeplan geregelt und auf die individuellen Bedürfnisse der Familienmitglieder abgestimmt.