Betreutes Jugendwohnen Stralsund
Wir über uns
Das Betreute Jugendwohnen Stralsund bietet den jungen Menschen Lebens- und Wohnraum und ein förderndes Umfeld für eine altersgerechte und den jeweiligen individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechende Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Verselbständigung, Schule/ Ausbildung/ Arbeit.
Den jungen Menschen soll u.a. der Übergang aus intensiv betreuten Wohnformen hin zum alleinbestimmten Wohnen erleichtert und gefördert werden.
Die pädagogische Arbeit dient der Förderung und Stabilisierung der Persönlichkeit des Jugendlichen/ jungen Volljährigen im emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich gleichermaßen. Sie dient der Vermittlung von Alltagswissen und lebenspraktischem Können.
Es stehen 7 Plätze zur Verfügung.
Die jungen Menschen leben in Einzelzimmern und teilen sich zwei Wohnküchen sowie zwei Gemeinschaftsräume. Ein großes Außengelände mit einem Fußball,- Basketball- und Volleyballplatz und einer mobilen Tischtennisplatte stehen den Mädchen und Jungen zur Verfügung.
Hilfe zur Erziehung § 27 i.V.m. § 34, § 41 SGB VIII.
Bei uns besteht die Möglichkeit Freiwilligendienst zu leisten. Weitere Infos HIER
Ablauf
Ablauf
Vordergründig steht die individuelle, bedarfsgerechte Begleitung, Förderung und Beratung der Jugendlichen in den jeweiligen Verselbständigungs- und Abnabelungsprozessen
- Stärkung der personellen und sozialen Kompetenz
- altersgemäße Ablösung/ Abnabelung vom Elternhaus
- Planung und Realisierung der täglichen Haushaltsführung und die Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich
- Förderung der schulischen/ beruflichen Entwicklung und Unterstützung bei der Berufsfindung
- Beratung, Hilfe und Begleitung im Umgang mit Behörden und Ämtern
- Entwicklung und Förderung einer eigenen Lebensperspektive
- Vorbereitung zu eigen- und sozialverantwortlicher Lebensführung
- Aufbau eines eigenen Lebensfeldes/ Suche, Bezug, Gestaltung einer eigenen Wohnung
Zielgruppe
Aufgenommen werden junge Menschen, die im Alter von mindestens 16 Jahren sind (im Einzelfall auch jüngere Jugendliche) und die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach den § 27 i. V. m. § 34 bzw. § 41 SGB VIII erfüllen.
Junge Menschen, die aus einer Wohngruppe oder einer ähnlich intensiv betreuten Wohnform ausziehen und noch Unterstützung bedürfen.
Junge Menschen, die direkt aus ihrer Familie kommen oder bereits alleine gelebt haben und noch erheblicher Unterstützung bei ihrer Persönlichkeits-entwicklung bedürfen.