Zuwanderungsgesetz: Nachbesserungen sind dringend nötig / Förderungen werden für eine volle Integration nicht ausreichen


Der Internationale Bund ist einer der großen freien Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Jährlich betreut der gemeinnützige Verein mehr als 50.000 Ausländer und Aussiedler. Der IB begrüßt daher ausdrücklich, dass mit dem geplanten Zuwanderungsgesetz nunmehr alle Zuwanderer, die rechtmäßig auf Dauer in der Bundesrepublik leben, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Integrationsleistungen haben werden. So positiv dieses Gesetz, das am kommenden Freitag im Bundesrat zur Abstimmung steht, insgesamt zu bewerten ist, fürchtet der IB jedoch, dass die vorgesehenen Förderungen nicht ausreichen werden, um die angestrebten Integrationsziele zu erreichen. Vor allem im Hinblick auf Jugendliche mit Migrationshintergrund, mit ihren Schwierigkeiten in der Schule, in der Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt, sind alle gesellschaftlichen Gruppen gefordert, deutlich mehr Verantwortung als bislang zu übernehmen. Dies hat jüngst die PISA-Studie eindrucksvoll belegt.Wenn eine gelungene Integration das Ziel sein soll, dann zählt dazu sicher in erster Linie die Vermittlung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. Angesichts der täglichen Erfahrungen in vielen seiner Einrichtungen hält der IB an seiner alten Forderung fest, dass anders als bei der geplanten Regelung nur die individuellen Lernfortschritte eine vernünftige Basis für die Ermittlung der Zahl der Unterrichtsstunden sein können. Genau so nötig ist die Begleitung der Zuwanderer auf ihrem Weg in Arbeit, Kultur und Gesellschaft in Deutschland. Die Erfahrungen des IB belegen, dass erst eine individuelle Integrationsberatung, die den Zuwanderern die Teilnahme am Bildungs-, Sozial- und Arbeitssystem in der Bundesrepublik ermöglicht, die im Gesetzentwurf dargelegten Ziele verwirklichen kann. Diese Integrationsberatung muss ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesetzes bleiben, wenn es erfolgreich sein soll. Der IB fordert alle Parteien dazu auf, den wichtigen Bereich der Integration von Zuwanderern in den weiteren Diskussionen um das Zuwanderungsgesetz nicht zu vernachlässigen und nicht hinter den selbst gesteckten Zielen zurückzubleiben. Auf jeden Fall muss das Engagement des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Träger so organisiert werden, dass das Zuwanderungsgesetz funktionieren kann.

 


     
Eine Stellungnahme des IB kann von diesen Seiten in der Rubrik Aktuelles/Download herunter geladen werden. 


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