Teilhabechancengesetz: Internationaler Bund sieht grundlegenden Reformbedarf


Mann in beruflicher Förderungsmaßnahme

Mann in beruflicher Förderungsmaßnahme: Der Internationale Bund (IB) sieht grundsätzlichen Reformbedarf beim Teilhabechancengesetz. Foto: Adobe

Der Internationale Bund (IB) sieht grundlegenden Reformbedarf beim Teilhabechancengesetz. Dessen Ziel war, Langzeitarbeitslosen über öffentlich geförderte Beschäftigung gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zudem sollten sie dadurch eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), welches zur Bundesagentur für Arbeit (BA) gehört, hat die Wirkungen des Teilhabechancengesetzes wissenschaftlich untersucht und die Ergebnisse Ende März in einem Evaluationsbericht vorgelegt.

Insgesamt gab es lediglich rund 118.000 Förderungen. Damit bleibt das Gesetz weit hinter den gesteckten Zielen zurück. Ein Aspekt der Untersuchung waren besonders arbeitsmarktferne, nur schwer eingliederungsfähige Langzeitarbeitslose, die zwei Drittel der durch das Gesetz Geförderten ausmachen. Hier wünscht sich das IAB eine "konsequentere Zuweisungspraxis" der Jobcenter. Heißt: Die Zahl der Geförderten hätte viel höher ausfallen können. Das entspricht auch den Wahrnehmungen der IB-Mitarbeitenden dieses Bereichs. So beteiligen sich einzelne Jobcenter aus nicht nachvollziehbaren Gründen gar nicht oder nur zögerlich.

Wünschenswert wäre eine ergebnisorientierte Aufgabenteilung zwischen Jobcentern und Sozialträgern

Die Untersuchung hebt die positiven Effekte der ganzheitlichen, beschäftigungsbegleitenden Betreuung ("Coaching") hervor. Sie komme der Mehrheit der Geförderten zugute und sei bei ihnen anerkannt. Fast die Hälfte wünsche sich sogar eine "weitergehende Unterstützung".

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, kommentiert: "Der IB sieht beim Teilhabechancengesetz grundlegenden Reformbedarf. Um die ursprünglichen Ziele bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen umfassend auszuschöpfen, sind strukturelle Änderungen am Gesetz erforderlich. Ein Herumdoktern an Symptomen genügt nicht! Insbesondere muss es Förderungs-Möglichkeiten jenseits der Zuweisung durch die Jobcenter geben. Die Zugangsvoraussetzungen sollten entschlackt und die finanzielle Förderung attraktiver werden."

Zudem hält es der IB für wichtig, dass es zukünftig eine ergebnisorientierte Aufgabenteilung zwischen Jobcentern und Sozialträgern gibt. Das Coaching kommt bei den Jobcentern wegen deren Aufgabenfülle zu kurz und gehört daher ausschließlich in die Hände der Träger. Auch die Vergabe per öffentlicher Ausschreibung mit der anschließenden Zuweisung durch die Jobcenter erweist sich als "Flaschenhals": Jobcenter werden wegen der Bürokratie abgeschreckt, die Förderung kommt nicht bei der Zielgruppe an und geht deshalb am tatsächlichen Bedarf vorbei.


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