Der Internationale Bund (IB) kritisiert anlässlich des Berichts der Bundesregierung zur Wohnungslosigkeit in Deutschland die fortwährende Diskriminierung Betroffener bei der Suche nach Wohnraum. Der IB betreibt in vielen deutschen Städten Einrichtungen zur Wohnungs- und Obdachlosenhilfe und verfügt dadurch über große Expertise bei diesem Thema.
„An sich darf es Wohnungslosigkeit in einem reichen Land wie Deutschland überhaupt nicht geben. Dass es doch so ist, liegt auch daran, dass Betroffene auf dem sowieso schon angespannten Wohnungsmarkt diskriminiert werden. Sie können sich Mieten oft nicht leisten, weil das Angebot für Menschen mit geringem Einkommen hierzulande einfach zu gering ist“, kritisiert Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB. Er plädiert dafür, dass das Recht auf Wohnen ein Grundrecht wird, weil dies Teil eines menschenwürdigen Lebens ist.
Der Internationale Bund ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W)
Der Internationale Bund gehört zu den Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Diese wiederum ist Teil des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“, dass sich genau mit diesem Thema befasst. Auch mit geringem Einkommen finanzierbarer und dauerhaft sozial gebundener Wohnraum zählt in Deutschland zu den knappen Gütern. Er ist jedoch eine Grundvoraussetzung zur Versorgung von Menschen in Wohnungsnot.
Die Bundesregierung spricht in ihrem Bericht von derzeit rund 263.000 wohnungslosen Menschen in Deutschland. Der IB gibt jedoch zu bedenken, dass sich die Situation schnell ändern kann und es zum Teil große regionale Unterschiede gibt. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens leben viele von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen bei Freunden oder Verwandten. Dies sind jedoch keine gesicherten, dauerhaften Unterkünfte und es droht in vielen Fällen jederzeit die Obdachlosigkeit. Zudem ist es gerade jetzt im Winter durch die lebensbedrohliche Situation in der Ukraine jederzeit möglich, dass weitere Menschen Schutz in Deutschland suchen.