Kinderschutzfachkräfte sind in Fragen des Kinderschutzes wichtige Partner der Jugendämter. Sie können als "insoweit erfahrene Fachkräfte" (nach §8a SGB VIII) vom Jugendamt zu Fragen des Kinderschutzes beauftragt werden und damit auch trägerübergreifend tätig werden. Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz (es soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten) wird, so die allgemeine Einschätzung, gerade bei Schulen oder auch Einrichtungen für Behinderte und auch kleineren, örtlichen Trägern der Jugendhilfe erhöhter Beratungs- und Fortbildungsbedarf entstehen. Kinderschutzfachkräfte nehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle ein.
Der Verbund NRW bietet in Zusammenarbeit mit dem Ressort Bildung und Soziale Arbeit des IB auch im kommenden Jahr eine Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft an. Diese wurde bereits einige Male intern und auch für Partner durchgeführt.
Die zertifizierte Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft besteht aus vier jeweils zweitägigen Modulen (immer donnerstags und freitags), beginnt am 12. Januar in Bonn und endet am 27. April 2012 mit einem Abschlusskolloquium. Alle erfolgreichen Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, auch mit Angaben über die Inhalte und Dozenten der einzelnen Module.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten können Sie dem Flyer und dem dazu gehörenden Einlegeblattentnehmen.
Kontakt für Rückfragen:
Ben Repp, (Verbund NRW)Ben.Repp@internationaler-bund.de
Marion Reinhardt (Ressort Bildung und Soziale Arbeit)