In der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung wird ab 1. Januar 2018 ein neuer Mindestlohn gelten. Darauf haben sich die Verhandlungspartner in der vergangenen Woche geeinigt.
Statt wie bisher 14,60 Euro bekommen danach die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Branche 15,26 Euro pro Stunde – das ist eine Steigerung von 4,5 Prozent.
In fünf Verhandlungsrunden hatten sich die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes und die Gewerkschaften GEW und ver.di auf diese deutliche Anhebung verständigt. Sie gilt für rund 30.000 Beschäftigte, die im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und III aus- und weiterbilden.
Der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar ist auch Vorsitzender des Bildungsverbandes, im Vorstand der Zweckgemeinschaft ist der IB ebenfalls vertreten. „Es waren harte Verhandlungen. Aber alles andere als ein neuer, höherer Mindestlohn wäre ein fatales Signal gewesen“, so Fojkar. In einem ersten Schritt war der Mindestlohn unter anderem auf Initiative des IB zustande gekommen, um dem Lohndumping und dem ruinösen Wettbewerb in der Branche ein Ende zu machen. Rund ein Zehntel der Träger, die in diesem Bereich arbeiten, halten sich noch nicht an den verbindlichen Mindestlohn. „Wenn wieder die Qualität im Vordergrund stehen soll, kann es nicht länger sein, dass Bewerber bevorzugt werden, nur weil sie billiger anbieten können“, so Fojkar.
Deshalb wird, voraussichtlich noch im Juni, eine Verordnung vom Bundestag beschlossen, die festlegt, dass nur solche Träger bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung berücksichtigt werden, die sich an den Mindestlohn halten.
Nächstes Ziel ist es jetzt, einen Branchentarifvertrag zu verhandeln, der für alle Anbieter verbindlich ist.