Mindestlohn in der Weiterbildung muss verbindlich bleiben!


Der Internationale Bund unterstützt die Bemühungen des Bildungsverbandes, den Mindestlohn in der Weiterbildung über den 30. Juni 2013 hinaus fortzuschreiben. Zu diesem Zweck ist er jetzt dem Tarifträgerverband des Bildungsverbandes (BBB), der sogenannten Zweckgemeinschaft, beigetreten.

„Damit setzt der IB e.V. mit seinen rund 2.000 Mitarbeitern in diesem Bereich ein deutliches Zeichen“, so der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar.

Zum Hintergrund: Das Bundesarbeitsministerium hatte im vergangenen Jahr den Mindestlohn in der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung für allgemein verbindlich erklärt, allerdings befristet bis Ende Juni 2013. Die Zweckgemeinschaft setzt sich dafür ein, diese Befristung aufzuheben oder zumindest eine Verlängerung zu erwirken.

Vor der Festsetzung des Mindestlohns waren bei den Ausschreibungen von Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit die Entgelte in diesem Bereich auf ein nicht mehr akzeptables Niveau abgesunken. Dort tätige Sozialpädagogen oder Fachlehrer mit einem Hochschulstudium hatten teilweise für ihre Arbeit ein geringeres Einkommen erzielt als ein ungelernter Hilfsarbeiter auf dem Bau.

So kann es im Bereich der Weiterbildung durchaus vorkommen, dass Lehrer ihr Entgelt mit Hartz IV aufstocken müssen. Dabei sollen sie eigentlich die Teilnehmer der Bildungsmaßnahmen dazu motivieren und in die Lage versetzen, eine Arbeit aufzunehmen, die ohne staatliche Transferleistungen eine Teilhabe am Berufsleben und der Gesellschaft ermöglicht.

Nach Überzeugung des IB kann mit dem Mindestlohn dem dramatischen Einkommensverfall in einer Branche, die große Bedeutung für die Zukunft Deutschlands hat, Einhalt geboten werden. Nur so lassen sich auch weiterhin Mitarbeiter finden, die engagiert Bildung vermitteln wollen.

Die Zweckgemeinschaft besteht seit 2003. Sie hat zurzeit 47 Mitglieder und vertritt 11.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der öffentlich geförderten Weiterbildung aktiv sind.


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