Klärungsbedarf bei Ausgestaltung der neuen Regelungen in der Praxis


Der Internationale Bund (IB) begrüßt den Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz als großen Schritt hin zu einer inklusiveren Ausgestaltung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, der darüber hinaus weitere drängende Herausforderungen adressiert. Dennoch gebe es aus seiner Sicht an verschiedenen Stellen auch noch Klärungsbedarf – insbesondere bei Ausgestaltung der neuen Regelungen in der Praxis.

Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die Stärkung der Subjektstellung von Adressat(inn)en der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen sind wichtige Anliegen, die der IB vollumfänglich unterstützt. Gleichzeitig bekräftigt der IB die Notwendigkeit, die Qualität der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich eines möglichst hohen Maßes an Stabilität und Kontinuität für Kinder und Jugendliche und der Achtung ihrer sozialen Bindungen zu verbessern. Auch die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen ist ein Anliegen, das der IB teilt und seit vielen Jahren unterstützt. Gerade der Fokus auf wirkungsvolle Partizipation ist in diesem Zusammenhang sehr zu begrüßen. Darüber hinaus teilt der IB das Anliegen, präventive, bedarfsgerechte Angebote niedrigschwellig zugänglich zu machen.

Die Stellungnahme des IB im Wortlaut hat bundesweit Anerkennung gefunden und ist das Ergebnis des jahrzehntelangen Engagements des IB in diesem Bereich. Den genauen Wortlaut finden Sie auf der Webseite des Jugendhilfeportals hier.


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