IB zum Anerkennungsgesetz: Wirksamkeit für Fachkräftesicherung sehr gering


Pflegerin und Patient in medizinischer Einrichtung

Pflegerin und Patient in medizinischer Einrichtung: Der Internationale Bund (IB) weist darauf hin, dass die Gesundheitsbranche vom Anerkennungsgesetz profitiert, Industrie und Handwerk aber kaum. Foto: Hans Scherhaufer

Der Internationale Bund (IB) weist anlässlich der Vorlage des „Berichts zum Anerkennungsgesetz 2023“ durch die Bundesregierung darauf hin, dass insbesondere Industrie und Handwerk vom Anerkennungsgesetz so gut wie gar nicht profitieren. Das Gesetz bezieht sich auf einheitliche Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, soweit die Berufe durch Bundesrecht geregelt sind.

Das Problem: Das Gesetz erreicht seine Hauptzielgruppe, die Berufe der dualen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) nicht. Dieser in Deutschland traditionelle Qualifikationsweg ist im Ausland praktisch unbekannt. Es gibt dort keine vergleichbaren, anerkennungsfähigen Berufsabschlüsse.

„Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat viel versprochen, aber zu wenig eingelöst“

Entsprechend ist die Zahl von Anträgen nach dem Anerkennungsgesetz von nur durchschnittlich 28.000 pro Jahr seit Einführung angesichts des drängenden Fachkräftemangels eher überschaubar. Die Verfahren beziehen sich meist auf Mediziner*innen mit Hochschulabschluss, auf die Gesundheits- und Krankenpflege, Lehrer*innen und Erzieher*innen. Insofern hat das Gesetz zweifellos seinen Sinn. Seine Wirksamkeit für die Fachkräftesicherung in Industrie und Handwerk ist allerdings sehr gering.

„Bei allen positiven Entwicklungen rund um das Anerkennungsgesetz sollten wir nicht das strukturelle Problem des deutschen Fachkräfteeinwanderungsrechts aus den Augen verlieren. Eine Voraussetzung dafür, dass Deutschland genug qualifiziertes Personal findet, lautet: Der Arbeitsmarkt muss für Menschen aus dem Ausland, die keine formale Qualifikation, aber ausgeprägte Berufserfahrung haben, offen sein. Missbrauch könnte durch eine punktebasierte Steuerung, die das Fachkräfteeinwanderungsrecht bereits kennt, vorgebeugt werden. Hier hat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz viel versprochen, aber zu wenig eingelöst“, konstatiert Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB. Der Internationale Bund ist selbst in großem Umfang Anbieter von Beruflicher Bildung.


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