Der Internationale Bund (IB) würdigt zum 70. Jahrestag der Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention die Vereinbarung als wichtige Grundlage zum Schutz von Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten. Das gesamte Dokument ist hier zu finden.
Am 28. Juli 1951 wurde das völkerrechtliche Abkommen auf einer Sonderkonferenz der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. Es ist bis heute die Grundlage der Flüchtlingspolitik in über 140 Staaten, die sie unterzeichnet haben. Sie definiert, wer als Flüchtling im rechtlichen Sinne gilt, welche Rechte der jeweiligen Person zustehen und welche Pflichten das jeweilige Aufnahmeland hat.
Häufige Fluchtursachen, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder der Klimawandel, fallen jedoch nicht – oder nicht ohne weiteres – unter die von der Konvention genannten Kriterien. Zudem sind viele Aspekte des Flüchtlingsschutzes nicht in dem Dokument geregelt und sie ist nicht angepasst an Fluchtverläufe im 21. Jahrhundert. Daher wird ihre Effektivität und Aktualität immer wieder infrage gestellt.
Hilfe für Geflüchtete war maßgeblicher Anlass der IB-Gründung
Klar ist jedoch: Die Genfer Flüchtlingskommission hat millionenfach zum Schutz von Menschenrechten beigetragen und wird dies auch weiterhin tun. Der IB plädiert daher für eine Weiterentwicklung der Vereinbarung, um ihre Bedeutung auch langfristig zu sichern.
„Es liegt in den Genen des IB, geflüchteten Menschen zu helfen und Ihnen ein Leben in Frieden und Freiheit zu ermöglichen. Das war 1949 der maßgebliche Anlass für die Gründung unserer Organisation und es hat bis heute nichts von seiner Bedeutung verloren. Im Gegenteil: Wir setzen alles daran, dass wir Geflüchtete integrieren und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen“, stellt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, klar.