Inklusive Bildung bedeutet, dass alle Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung teilhaben und ihr Potenzial voll entfalten können. Ein inklusives Bildungssystem ist Kernelement einer chancengerechten Bildung für alle Menschen, wie sie von den Vereinten Nationen mit der Agenda Bildung 2030 (Ziel 4 der Globalen Nachhaltigkeitsagenda) gefordert wird. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bekräftigt Bildung als Menschenrecht und verpflichtet zu Inklusion in der Bildung. Sie ist seit nunmehr einem Jahrzehnt in Kraft.
Auf ihrer Hauptversammlung vor zwei Jahren hatte die Deutsche UNESCO-Kommission die Resolution „Für eine inklusive Bildung in Deutschland“ verabschiedet. Darin wurden Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, „ein mit Ländern und Kommunen abgestimmtes und mit ausreichenden Ressourcen versehenes Programm zur Förderung der inklusiven Bildung, von der frühkindlichen Bildung bis zum Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und zu Möglichkeiten der Weiterbildung, aufzulegen“.
Hierzu wurden im Expertenkreis Inklusive Bildung der Deutschen UNESCO-Kommission Empfehlungen erarbeitet. Diese Empfehlungen beschreiben Eckpunkte für die Umsetzung eines Programms zur Förderung der inklusiven Bildung und bieten damit eine Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Akteuren aus Bildung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Der IB unterstützt diese Empfehlungen ausdrücklich. Sein Ziel ist die Umsetzung der Inklusion als Querschnittsaufgabe soweit möglich in allen Geschäftsfeldern des IB. Der Internationale Bund mit all seinen Organisationseinheiten sieht es als seine zentrale Aufgabe an, Menschen in ihrer Vielfalt zu befähigen und zu unterstützen, sich mit ihren individuellen Stärken in die Gesellschaft einzubringen und diese mitzugestalten.
Durch sein Engagement für Inklusion trägt der IB dazu bei, optimale Voraussetzungen für die selbstverständliche und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft zu schaffen.