Kinder haben Rechte, daran zweifelt niemand. Kindern und Jugendlichen zu diesen Rechten zu verhelfen ist eine Querschnittsaufgabe, der sich der IB insbesondere in seinen Einrichtungen der Kinderhilfen gestellt hat. In seinen Kindertagesstätten werden die Rechte der Kinder mit besonderen Angeboten für Kinder und Eltern vermittelt und umgesetzt. Mit der Stärkung der Kinder in ihren Rechten arbeitet der IB gleichzeitig präventiv im Kinderschutz, denn Kinder, die ihre Rechte kennen, wehren sich, wenn ihnen Unrecht geschieht.
Die grundlegenden Rechte der Kinder sind festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention. Sie verpflichtet Regierungen, die Rechte von Kindern in ihrer Gesetzgebung und ihrem politischen Handeln zu achten, zu schützen und umzusetzen.
Die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland aber noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört. Deshalb unterstützt der IB die Forderungen des Aktionsbündnisses Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern.
Kinderrechte ins Grundgesetz
…damit Staat und Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen
…damit Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden
…damit die Förderung und der Schutz der Kinder verbessert werden
…damit Kinder gehört und beteiligt werden, wenn es um ihre Belange geht.
Der IB ist seit November 2007 102. Mitglied in die National Coalition für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland.
Die National Coalition hat zehn Kernforderungen aufgestellt:
1. Kinderrechte verfassungsrechtlich verankern
2. Vorrang des Kindeswohls durchsetzen
3. Beteiligungsrechte von Kindern sichern
4. Kinderfreundliche Lebensbedingungen herstellen
5. Materielle, gesundheitliche und soziale Existenzsicherung gewährleisten
6. Diskriminierung von Kindern ohne deutschen Pass beseitigen
7. Gewalt und Vernachlässigung verhindern
8. Kinder mit Behinderung fördern
9. Kinder bei Freiheitsentzug schützen
10. Kinder als eigenständige Persönlichkeiten achten.