IB lehnt die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes unter staatlicher Regie ab


Als Folge der angekündigten Aussetzung von Wehr- und Zivildienst hat Bundesministerin Dr. Kristina Schröder am 23. 8. 2010 einen bundesweiten freiwilligen Zivildienst vorgeschlagen. Auch wenn die Aussetzung von Wehr- und Zivildienst jungen Männern eine größere biografische Autonomie und persönliche Entscheidungsfreiheit gibt, lehnt der IB die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes unter staatlicher Regie aus mehreren Gründen ab.

 

  1. Seit mehr als 40 Jahren gibt es mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) ein aus dem Bundeshaushalt gefördertes, überaus erfolgreiches Programm für zuletzt fast jährlich 40.000 Jugendliche und junge Erwachsene. Es gibt diesen Menschen die Möglichkeit, in Einsatzstellen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Kultureinrichtungen zur Qualität der sozialen und kulturellen Versorgung beizutragen und für sich selbst persönliche und soziale Kompetenzen zu erwerben.
    Mit der Schaffung eines freiwilligen Zivildienstes unter staatlicher Regie neben dem FSJ würden Doppelstrukturen geschaffen, die nicht zu begründen und zur Aufrechterhaltung der sozialen Versorgung überflüssig sind.
  2. Die mit der Einführung eines freiwilligen Zivildienstes entstehende Konkurrenzsituation zu den bestehenden Freiwilligendiensten könnte durch attraktivere Konditionen für Einsatzstellen wie eine geringere finanzielle Belastung insbesondere die Jugendfreiwilligendienste in ihrer Existenz gefährden und damit die besondere Form bürgerschaftlichen Engagements im FSJ zu Gunsten einer staatlich gesteuerten Dienstform in Frage stellen. Hier droht die Gefahr von zwei Klassen von Freiwilligendiensten und letztendlich ein Verdrängungswettbewerb.
  3. Die durch einen staatlich geregelten Freiwilligendienst sich abzeichnende Verstaatlichung eines großen Bereichs der Freiwilligendienste verstößt nach Ansicht des IB gegen ein grundlegendes Ordnungsprinzip des bundesdeutschen Sozialstaats: demnach soll der Staat erst eingreifen, wenn die Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, die soziale Versorgung sicher zu stellen (Subsidiaritätsprinzip). Die bestehende Trägerstruktur im FSJ gewährt aktuell eine Wahlmöglichkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie die Entscheidung, das FSJ bei einem konfessionellen oder nicht-konfessionellen Träger zu leisten.

Der IB schlägt vor, die durch die Aussetzung der Pflichtdienste frei werdenden Mittel zum Ausbau der bewährten Jugendfreiwilligendienste einzusetzen. Mit dieser Förderung könnte der geplante Wegfall des Zivildienstes in zwei Jahren kompensiert werden.

Im Unterschied zu einem staatlich gesteuerten freiwilligen Zivildienst, der vorrangig der Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur dienen würde, trägt der von Freien Trägern angebotene Freiwilligendienst mit der für jeden Teilnehmer verbindlichen 25-tägigen pädagogischen Begleitung auch zur persönlichen und sozialen Bildung der Freiwilligen bei und erleichtert damit den Übergang in das Berufsleben.

Der Internationale Bund fordert die Bundesregierung auf, die durch die Abschaffung des Zivildienstes frei werdenden Ressourcen zugunsten der bestehenden und bewährten Jugendfreiwilligendienste einzusetzen und so unter den Rahmenbedingungen des FSJ die mit dem Wegfall des Zivildienstes entstehenden Lücken in der sozialen Versorgung zu schließen.

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