Der IB begrüßt die Einigung der Bundesregierung auf ein Lieferkettengesetz. Mit dem Vorhaben werden Firmen verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Lieferanten im Ausland einzuhalten. Kinder- und Zwangsarbeit, Hungerlöhne und die Zerstörung der Natur sollen so verhindert werden. Der Entwurf regelt, dass die gesamte Lieferkette untersucht werden muss. Auch die Zulieferer werden in den Blick genommen.
Das noch für diese Legislaturperiode geplante Gesetz stärkt Firmen, die schon heute auf bestimmte Standards in ihrer Lieferkette achten und sorgt gleichzeitig für eine größere Wettbewerbsgerechtigkeit. Allein deshalb forderten schon seit einiger Zeit mehr als 60 renommierte deutsche Unternehmen eine solche Regelung.
NGOs und Gewerkschaften können bei Menschenrechtsverletzungen klagen
Der Vorschlag, auf den sich die Koalition nun geeinigt hat, ist ein Kompromiss, mit dem Konzerne und Firmen stufenweise in die Verantwortung genommen werden sollen. Nach derzeitiger Planung soll er ab Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten und von 2024 an für jene mit über 1.000 Beschäftigten.
Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften können hierzulande vor Gerichten klagen, wenn im Ausland Menschenrechtsverletzungen vermutet werden, die Zulieferer deutscher Firmen betreffen. Eine staatliche Kontrollbehörde soll gemeldeten Sorgfaltsverletzungen vor Ort nachgehen können. Bei Verstößen drohen Zwangs- und Bußgelder. Außerdem können betroffene Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgenommen werden.
„Das Gesetzesvorhaben ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung, zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und zum nachhaltigen Wirtschaften. Als gemeinwohlorientiertes Unternehmen unterstützen wir das gerne. Schließlich haben wir ganz bewusst den Slogan `MenschSein stärken´ gewählt“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.