IB begrüßt Gesetzesinitiative zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dessen Hilfe besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose durch Lohnzuschüsse für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wieder ins Erwerbsleben integriert werden sollen. Arbeitgeber bekommen danach bis zu hundert Prozent der Lohnkosten für die Integration dieser Zielgruppen erstattet. Parallel sollen entsprechend geförderte frühere Langzeitarbeitslose intensiv betreut und individuell beraten werden. Ziel ist die langfristige Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Wer jemanden einstellt, der mehr als zwei Jahre arbeitslos war, bekommt 75 Prozent der Lohnkosten, wird jemand eingestellt, der länger als sechs Jahre keine feste Stelle hat, bekommt danach zwei Jahre lang die Lohnkosten komplett ersetzt, danach sinkt die Förderquote drei Jahre lang jährlich um zehn Prozent.

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der IB war als großer Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit gebeten worden, eine Stellungnahme abzugeben. Der IB hat schon seit längerem besorgt festgestellt, dass langzeitarbeitslose Menschen von der aktuellen günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht profitieren. Deshalb begrüßt der IB die angekündigte Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches ausdrücklich. Eine gute Idee ist es beispielsweise, gleich neue Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, die nach dem Wegfall des Lohnkostenzuschusses und der öffentlichen Förderung erhalten bleiben könnten. Besser kann man das Ziel, den Übergang von der geförderten in die ungeförderte Beschäftigung zu schaffen, nicht organisieren. Im aktuellen Entwurf ist vorgesehen, dass der Lohnkostenzuschuss in Höhe des jeweils aktuellen Mindestlohns gezahlt werden soll. Hier schlägt der IB als Änderung vor, sich am tatsächlichen zu zahlenden Arbeitsentgelt zu orientieren.

Wichtig ist dem Gesetzgeber auch, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden und nicht bestehende durch die geförderten ersetzt werden. Das sieht der IB genauso. Um einem möglichen Verdrängungseffekt zu vermeiden, sind die regionalen Beiräte wichtig. Ihre Rolle sollte nach Ansicht des IB auch im vorliegenden Entwurf noch gestärkt werden.

Der Entwurf sieht eine Gesamtförderdauer von zwei beziehungsweise fünf Jahren vor. Diese Grenzen sollte flexibel sein, schlägt der IB vor und an die individuelle Erfolgsprognose gekoppelt sein.

Insgesamt begrüßt der IB den Entwurf und kann sich gut vorstellen, dass das Gesetz sein Ziel erreichen könnte. In Details besteht noch Nachbesserungsbedarf. Der IB wird sich jedenfalls auch weiterhin dafür einsetzen, dass eine Teilhabe am Arbeitsleben für möglichst viele Menschen in Deutschland möglich ist.

Die ausführliche Stellungnahme des IB zum „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zeiten Sozialgesetzbuchs“ finden Sie hier.


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