Gesetz entspricht nach wie vor nicht den Forderungen des IB


Am 1. August tritt das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft. Der IB begrüßt, dass die Politik durch das neue Gesetz die Beschäftigungsförderung von geflüchteten Menschen verbessern will. Bei den Zugangsmöglichkeiten zu für gute Integration enorm wichtigen Sprachkursen entspricht das Gesetz allerdings nach wie vor nicht den Forderungen, die der IB seit vielen Jahren erhebt.
Der IB fordert, dass geflüchtete Menschen schneller und unkomplizierter einen Sprachkurs belegen können. "Geflüchtete benötigen Zugang zu passgenauen, ohne Hürden erreichbaren, ausreichenden und qualitativ hochwertigen Sprachlernangeboten", erinnert der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar an die vom IB in seinem „Marienfelder Papier" aufgestellten Forderungen. „Jeder, der in Deutschland Schutz und Hilfe sucht, muss nicht nur vor Verfolgung geschützt werden, sondern hat schon aus humanitären Gründen Anspruch auf Unterstützung. Als Akteur der Zivilgesellschaft und einer der größten freien Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit werden wir uns weiter für Rahmenbedingungen einsetzen, die eine schnelle Integration von geflüchteten Menschen ermöglicht, so Fojkar.

 


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