BMAS-Einsparungen: IB fürchtet „drastische Auswirkungen“ für junge Bürgergeld-Bezieher*innen


Junge Frau mit Bohrmaschine

Junge Frau in berufsbildender Maßnahme: Der Internationale Bund (IB) befürchtet „drastische Auswirkungen“ für junge Bürgergeld-Empfänger*innen durch Einsparungen des Bundesarbeitsministeriums. Foto: IB

Die anstehenden Einsparungen des Bundes werden für junge Bürgergeld-Bezieher*innen drastische Auswirkungen haben, fürchtet der Internationale Bund (IB). Der freie Träger der Jugend-, Bildungs- und Sozialarbeit betreibt bundesweit berufsbildende Zentren und betreut durch seine vielfältigen Angebote in der Bildung und der Sozialen Arbeit unter anderem diese Personengruppe.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant mittelfristig folgendes: Für junge Menschen, die bestimmte Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Ausbildung wahrnehmen und daher Bürgergeld beziehen, sollen ab 2025 statt der Jobcenter die Arbeitsagenturen zuständig sein. Das würde im Kern die Beratung sowie die Eingliederungsstrategien betreffen. In einer aktuellen Stellungnahme spricht das BMAS weitaus vorsichtiger davon, dass dies noch geprüft werde und dann in einem Fachgesetz umgesetzt werden müsse.

Das BMAS will seinen Haushalt somit um 900 Millionen Euro entlasten. Das Ministerium finanziert die Leistungen für aktive Instrumente der Jobcenter derzeit aus Steuermitteln. In Zuständigkeit der Arbeitsagenturen käme das Geld hingegen aus der Arbeitslosenversicherung. Beitrags- statt Steuerfinanzierung bedeutet, dass weniger Bürger*innen die Mittel stemmen. Die steuerliche Zahlung der aktiven Instrumente für Jugendliche in Betreuung der Jobcenter drückt eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung aus.

Betreuung aus einer Hand für Ausbildungssuchende nicht mehr gegeben

In einem Brandbrief bezeichnet das Bundesnetzwerk der Jobcenter das Vorhaben als „Taschenspielertrick“. Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur für Arbeit, befürchtet, dass die Personalressourcen für die erweiterte Aufgabe nicht ausreichen. „Wir beobachten seit Jahren“, so Thiemo Fojkar, der IB-Vorstandsvorsitzende, „wie ein wachsender Teil der Jobcenter-Mittel anstatt für Eingliederungsangebote für gestiegene Verwaltungskosten verwendet wird. Wir sehen auch, dass Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch II im Vergleich zu Jugendlichen nach dem Sozialgesetzbuch III in den Angeboten der Ausbildungsförderung deutlich unterrepräsentiert sind. Die Mittelausstattung und -verwendung sind problematisch. Beide Aspekte hängen aber zusammen.“ Laut IB besteht die Problematik vor allem in der finanziellen Unterversorgung der Jobcenter. Dort gibt es beispielsweise pflichtmäßig vorzuhaltende Stellen, die bei der finanziellen Ausstattung nicht berücksichtigt werden.

In einer Botschaft an die Jobcenter-Mitarbeitenden begründete Arbeitsminister Heil das Vorhaben mit Haushaltskürzungen. Zudem betont er, junge Menschen würden „künftig einheitlich von den Arbeitsagenturen betreut“. Mindestens 450.890 Leistungsberechtigte über 18 Jahre leben in Bedarfsgemeinschaften, meist Familien. Die Bedarfsgemeinschaften blieben aber in Zuständigkeit der Jobcenter, während die ausbildungssuchenden älteren Kinder mit einer zusätzlichen Anlaufstelle zu tun hätten. Nicht enthalten ist hier der Anteil der unter 18-jährigen Ausbildungssuchenden an den weiteren circa eine Millionen Bedarfsgemeinschaften.

„Nach aktuellem Kenntnisstand bedeutet das Vorhaben für sie, dass eine Betreuung aus einer Hand zukünftig nicht mehr gegeben wäre“, sagt Fojkar. Heil betont zwar, dass mit der kommenden Kindergrundsicherung auch passive Leistungen für Bedarfsgemeinschaften gebündelt und neu aufgestellt würden. Da gegenwärtig jedoch keine konkreten Umsetzungspläne der Kindergrundsicherung bekannt sind, gleicht der Hinweis einer Nebelkerze. „Unsere größte Sorge gilt dem Verlust ganzheitlicher Betreuung aus einer Hand für junge Menschen, die Eingliederungsangebote wahrnehmen“, so Fojkar.


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