„Dieses Gesetz wäre ein Rückschritt“


Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) ist zu kompliziert, für die Zielgruppe nicht durchschaubar und wird deshalb sein Ziel, der Wirtschaft in Deutschland zu mehr Fachkräften aus dem Ausland zu verhelfen, nicht erfüllen.

Das ist das Ergebnis einer eingehenden Prüfung des vorliegenden Referentenentwurfs zum FEG durch die Experten des IB. Der ist seit Jahrzehnten im Bereich der Arbeitsmarktförderung aktiv und war aufgefordert worden, eine Stellungnahme zum Gesetz abzugeben.

„Ein solches Gesetz kann nur funktionieren, wenn es für beide Seiten Vorteile bringt und für Rechtssicherheit sorgt“, so die IB-Präsidentin Petra Merkel. „Die eine Seite sind die Unternehmen und der Wirtschaftsstandort Deutschland, deren Zukunft von einer ausreichenden Zahl von Fachkräften abhängen. Die andere Seite sind die Menschen, die sich hier ein neues Leben aufbauen, arbeiten und selbstbestimmt leben wollen.“ Für sie sei das geplante Gesetz kein großer Fortschritt. Im Gegenteil fielen einige Bestimmungen noch hinter das aktuelle Aufenthaltsgesetz zurück. Zusammen mit unklaren Ausführungen wird das zu einer stärkeren Rechtsunsicherheit bei Arbeitgebern und interessierten Fachkräften aus dem Ausland führen, so der IB. Nötig sei dagegen ein klarer Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn festgelegte Kriterien erfüllt sind. Darauf könnten sich dann beide Seiten verlassen.

Weiter kritisiert der IB, dass das Gesetz nur ausschließlich ausländischen Fachkräften mit Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis in Aussicht stellt. Damit wird zu viel Wert auf die reine Ausbildung gelegt. Die von Fachkräften im Ausland erworbene Berufserfahrung, also informelle oder non-formale Kenntnisse der Interessenten, würden so komplett unter den Tisch fallen. Das ist nach Ansicht des IB ein eindeutiger Rückschritt gegenüber der aktuellen Rechtslage.

Auch die Fachkräfte, die sich bereits als Geflüchtete in Deutschland aufhalten, also die gut integrierten Geduldeten, erhalten für die Aufnahme einer Berufsausbildung und für eine Beschäftigung keineswegs den eigentlich zugesagten gesicherten Rechtsstatus. Statt einer Aufenthaltserlaubnis wird ihnen lediglich eine rechtlich unsichere Duldung zugebilligt. Ferner bedeutet der Gesetzesentwurf sogar einen Rückschritt gegenüber der bisherigen „Drei-plus-Zwei-Regelung“. So wird die Gewährung einer Ausbildungsduldung an eine Vielzahl neuer Voraussetzungen geknüpft. Demgegenüber fordert der IB von einem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dass Menschen, die hier in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben, einen sicheren und guten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt erhalten.

Der IB fordert seit langem, den Arbeitsmarkt in Deutschland für Fachkräfte aus Ländern, die nicht zur EU gehören, zu öffnen. Diese Forderung würde mit diesem Gesetz aber nur halbherzig umgesetzt. Der IB bietet seine Expertise an, um im weiteren Verfahren das Thema Fachkräfteakquise erfolgversprechend anzugehen. So hat der IB seit 2010 mehr als 2000 Krankenpflegerinnen und -pfleger, Hebammen und Kinderkrankenpflegekräfte an Krankenhäuser und Universitätskliniken in Deutschland vermittelt. Die meisten von ihnen stammen bislang noch aus dem europäischen Ausland, eine Ausweitung auf Länder außerhalb Europas wäre aber jederzeit möglich, wenn das Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen entsprechenden Rahmen bieten würde.

Der IB hofft jetzt, dass der Entwurf im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch deutlich nachgebessert wird. Ziel muss es bleiben, dem Wirtschaftsstandort Deutschland zu neuen Fachkräften zu verhelfen, die sich hier eine sozial und rechtlich gesicherte Existenz aufbauen können. Diese Vorgabe erfüllt der aktuelle Entwurf nach Ansicht des IB nicht.

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