Am vergangenen Samstag ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 71 Jahre alt geworden. Auch der IB gratuliert: „Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die wir in Deutschland je hatten“, sagt der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar. „Gerade der Artikel 1, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, ist eine fundamentale Aussage, die für uns alle im Land eine Handlungsleitlinie und für Träger wie den IB die wichtigste Arbeitsgrundlage ist. Auch unsere Diversitystrategie baut auf diesem Grundrecht auf.“
Wegen der andauernden Pandemie werden einige der im Grundgesetz garantierten Rechte aktuell eingeschränkt – nach Ansicht des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. „Selbstverständlich werden wir uns nach wie vor an die geltenden Einschränkungen halten, um unsere Klienten*Klientinnen und Mitarbeitenden vor einer Ansteckung mit allen möglichen Folgen zu schützen“, bestätigt Fojkar. Gefragt sei jetzt weiterhin ein verantwortungsvolles Handeln. Das Grundgesetz bleibe die Grundlage unseres Zusammenlebens in Deutschland und der Garant für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Landes. Fojkar erinnerte auch daran, dass der IB ebenfalls im Jahr 1949 an den Start ging. Einer der Väter des Grundgesetzes war Carlo Schmid, Mitbegründer des IB.