"Anerkennung für den Wert von Weiterbildung"


„Die Beschlüsse der Regierungskoalition sind auch eine Anerkennung für den Wert von Weiterbildung“ kommentiert die Präsidentin des IB, Petra Merkel, die aktuellen Entscheidungen zum Kurzarbeitergeld. Danach bekommen Arbeitgeber ab Juli 2021 die Sozialbeiträge für Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit nur noch zur Hälfte erstattet. Davon ausgenommen sind allerdings Unternehmen, die ihren Beschäftigten während der Kurzarbeit eine zertifizierte Weiterbildung anbieten. Für sie übernimmt der Staat im Falle einer Qualifizierung weiterhin die vollen Sozialabgaben. Voraussetzung ist, dass ein Weiterbildungsbedarf besteht, die Maßnahme einen Umfang von mehr als 120 Stunden hat und sowohl der Träger als auch die Maßnahme zugelassen sind.
„Als Anbieter solcher Maßnahmen freuen wir uns natürlich sehr, dass die Bundesregierung hier einen weiteren Anreiz dafür schafft, freie zeitliche Ressourcen der Mitarbeiter*innen für Weiterbildung zu nutzen“, so Merkel. Das signalisiere auch Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und unterstreiche, dass das Unternehmen an eine Zukunft für sich nach der Krise glaubt. „Wir werden jedenfalls mit entsprechenden zertifizierten Angeboten auf die Unternehmen zugehen und für die Weiterbildung während der Krise werben“, verspricht die IB-Präsidentin.

 


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