In unseren Einrichtungen der IB-Wohnungslosenhilfe Bayern setzen wir die gesetzlichen Vorgaben des Bayrischen Staatsministerium um. Das bedeutet, dass unsere Häuser in Betrieb bleiben, aber ein Besuchsverbot herrscht. Alle unsere Bewohner wurden mit den Verhaltens- und Hygieneregeln vertraut gemacht.
In den Einrichtungen gibt es Einschränkungen, z. B. bleiben die Aufenthaltsräume geschlossen und Gruppenveranstaltungen sind abgesagt. Trotzdem gibt es bei Bedarf Einzelangebote und Beratungen werden mit einer Trennscheibe durchgeführt. Zusätzlich gibt es für bedürftige und besonders gefährdete Klienten einen Einkaufsdienst. Auch die Arbeitsorganisation wurde umstrukturiert: die Mitarbeitenden arbeiten jetzt in zwei festen Teams, um die Kontakte unter den Kollegen so gering wie möglich zu halten.
Ein großes Problem ist, dass die IB-Wohnungslosenhilfe Bayern vom lokal zuständigen Katastrophenschutz schlecht mit persönlicher Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel ausgestattet wird. Insofern müssen wir uns hiermit eigenständig versorgen und freuen uns über Spenden, vor allem über Mundschutz- oder Behelfsmasken und Desinfektionsmittel.
Kontakt: suedbayern@ib.de
Jörg Fahrenkamp, Bereichsleitung in der IB-Wohnungslosenhilfe Bayern