Berliner Krisenhäuser vor dem Aus?


Berlin – Für wohnungslose Menschen sind Notunterkünfte und Übergangswohnheime ein letzter Rettungsanker, um nicht auf der Straße zu landen. Doch vor allem Kriseneinrichtungen, die Menschen in akuten Notsituationen Zuflucht bieten, haben zunehmend mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Über die Zukunft der Berliner Krisenhäuser diskutiert der IB Berlin-Brandenburg zum Tag der offenen Tür am 11. März. An dem Podiumsgespräch nimmt auch der Staatssekretär für Arbeit und Soziales, Alexander Fischer, teil.

Menschen in akuten Krisensituationen bieten sogenannte Krisenhäuser Zuflucht, wenn sie nicht mehr wissen wohin. Solche extreme Situationen können der Rauswurf aus dem Elternhaus und die Flucht vor häuslicher oder anderweitiger Gewalt sein. In Berlin gibt es drei solcher Einrichtungen. Eine davon ist das von der IB Berlin-Brandenburg gGmbH geführte Krisenhaus Schöneberg in der Kolonnenstraße 10. Hier können insgesamt 18 Personen in Einzel- und Doppelzimmern wohnen. Die Frauen und Männer, die als wohnungslos gelten, wenn sie ins Krisenhaus kommen, können aber nur kurze Zeit bleiben. „In der Regel bewilligen die Behörden die Hilfen nur für wenige Wochen.“, berichtet Einrichtungsleiter Erik Dollwetzel.
Im Krisenhaus kümmern sich Sozialpädagogen*Sozialpädagoginnen zunächst um die Unterbringung und Stabilisierung der Personen, die sich oft in emotional und körperlich schlechter Verfassung befinden. Anschließend prüfen die Mitarbeiter*innen, welche Maßnahmen für die Bewohnenden sinnvoll sind, und vermitteln Anschlusshilfen, zum Beispiel Übergangswohnheime, Mutter-Kind-Einrichtungen oder Betreutes Jugendwohnen.

Fehlende Kostenübernahme bedroht Krisenhäuser

Die Kosten für die Unterbringung in Kriseneinrichtungen werden von den jeweils zuständigen Jobcentern getragen. So sieht es das Sozialgesetzbuch (SGB II §22) vor. In der Praxis reicht die kurze Aufenthaltsdauer der Bewohner*innen aber meistens nicht aus, um die Beantragung von SGB-II-Leistungen erfolgreich abzuschließen; die Anträge auf Kostenübernahme werden deshalb häufig abgewiesen. Auf den Kosten, die sich auf mehrere hundert Euro pro Bewohner*in belaufen können, bleiben die Krisenhäuser sitzen. Auch die Kostenübernahme für die persönliche Unterstützung der Bewohnenden birgt ein finanzielles Risiko: Lehnen die zuständigen Sozialämter die Anträge nachträglich ab, müssen die Träger selbst für die Kosten aufkommen. „Die fehlende Erstattung bringt die Kriseneinrichtungen in eine gefährliche wirtschaftliche Schieflage und bedroht deren Existenz“, warnt Niels Spellbrink, Geschäftsführer der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.

Podiumsdiskussion zum Tag der offenen Tür

Zum Tag der offenen Tür im IB-Krisenhaus Schönberg informieren Mitarbeiter*innen am 11. März 2019 von 15 bis 18:30 Uhr über das Angebot der Einrichtung. Geplant sind eine Führung durch das Haus, eine kurze Theatereinlage, eine Fotoausstellung sowie ein KrisenhausQuiz. Im Podiumsgespräch (ab 16:30 Uhr) diskutieren Alexander Fischer, Staatssekretär für Arbeit und Soziales, Vertreter*innen vom Sozial- und Gesundheitsamt sowie Experten der Wohnungslosenhilfe über die Zukunft der Krisenhäuser in Berlin. „In Zeiten zunehmender Wohnungslosigkeit muss sich das Land Berlin überlegen, ob es sich die Krisenhäuser weiterhin leisten will. Dazu wollen wir in den Dialog mit dem Senat und dem Bezirk treten, um gemeinsam praktikable Lösungen zu finden.“, sagt IB-Geschäftsführer Niels Spellbrink.


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