Schulbegleitung / Integrationshilfen in Koblenz
Partizipation & Teilhabe
Integrationshelfer*innen unterstützen Kinder mit drohender oder bestehender seelischer Behinderung, die in einer Regeleinrichtung „inklusiv“ betreut oder unterrichtet werden. Die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung der lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten sind die Ziele, die mit der Integrationshilfe verfolgt werden.
Unsere Mitarbeiter*innen fördern die Eigenständigkeit, unterstützen die Teilhabe und sind wichtige Wegbereiter für die gesellschaftliche und spätere berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen. Sie setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen mit ihren individuellen Bedürfnissen von Beginn an einbezogen und nicht ausgegrenzt werden.
Unsere Unterstützungsangebote sind vielfältig und werden nach Bedarf auf den Einzelfall zugeschnitten.
In der Regel umfasst die Integrationshilfe eine intensive Einzelbetreuung unter sozialintegrativen Gesichtspunkten während des Schulbesuchs in einer Regelschule.
Sie möchten mehr erfahren?
Ihr Team der Integrationshilfen berät Sie gerne:
Maria Kerber-Schmitz
Michaela Milz
Marina Grimm
Andrea Mongeville
Tel.: 0261 98357-26
Fax: 0261 98357-43
E-Mail: Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.
Der Ablauf
Arbeitsschwerpunkte:
- Begleitung und Unterstützung im Unterricht u.a. Hilfen zur Konzentration und Aufmerksamkeit, Unterstützung bei der Einhaltung von Regeln)
- Pausenbegleitung sowie Hilfe bei der Orientierung
- Krisenintervention
- Soziale Kompetenzen erwerben und stärken (Aufbau sozialer Kontakte, Kommunikation fördern, Unterstützung bei einem angemessenen Umgang mit Aggressionen und Wut)
- Begleitung der Kinder und Jugendlichen in schwierigen Übergangssituationen
- Klärung des konkreten Förderbedarfs
- Je nach Auftrag: Kooperation mit beteiligten Institutionen / Beratung von Schule und Eltern im Umgang mit dem Kind
Die Voraussetzungen
Integrationshilfe nach § 35a SGB VIII Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder solche, die davon bedroht sind, erhalten Unterstützung nach § 35a SGBVIII.
Die Integrationshilfe wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Hilfeplangespräch gemeinsam besprochen und festgelegt.
Die Zielgruppe
Kinder mit (drohender) seelischer Behinderung.
Die Ziele des Angebots
Ziel der Unterstützung ist es, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ein inklusives Leben im Sinne einer größtmöglichen Selbstständigkeit und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.