Leitfaden Junge Wohnhilfe • Hamburg
Begleitetes Wohnen für wohnungslose junge Erwachsene
Wenn Sie sich für unser Unterstützungsangebot interessieren, finden Sie hier weitere Informationen zum Ablauf, den Voraussetzungen und vielem mehr.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail! Kontaktieren Sie uns gerne unter einer der aufgeführten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Sie finden die Kontaktdaten rechts auf dieser Seite (PC oder Tablet) oder ganz unten (Handy oder Tablet).
Zur Startseite des IB Hamburg | Junge Wohnhilfe Startseite
Foto: fotolia_Dirima
Der Ablauf
Ein erster Kontakt zu uns kann telefonisch oder persönlich in der offenen Sprechstunde erfolgen. Nach einer kurzen Prüfung, ob bei Ihnen alle Voraussetzungen gegeben sind, kommen Sie auf unsere Warteliste. Zur Bestätigung, dass Sie weiterhin interessiert sind, melden Sie sich bitte einmal monatlich telefonisch bei uns. Sobald ein Platz für Sie frei wird, laden wir Sie zu einem Erst-Informationsgespräch in unser Beratungsbüro ein. Bei dieser ausführlichen Unterhaltung klären wir Ihr Anliegen und prüfen, ob unsere Junge Wohnhilfe die passende Unterstützung für Sie ist.
In einem zweiten Schritt stellen Sie bei der Behörde einen Antrag auf entsprechende Hilfeleistungen. Fällt beides positiv aus, kann es losgehen: Sie ziehen bei uns ein. Eine sozialpädagogische Fachkraft wird Ihnen zur Seite stehen und Sie kontinuierlich auf Ihrem Weg in die Eigenständigkeit begleiten.
Wir besuchen Sie regelmäßig in Ihrem Wohnraum, beraten Sie bei Anträgen und begleiten Sie zu Behörden und anderen Stellen. Wir unterstützen Sie bei der selbstständigen Versorgung und gehen gemeinsam mit Ihnen Ihre Probleme an – in individueller Einzelbetreuung und mit Gruppenangeboten.
Im Haushaltsführerschein zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Einkauf planen, kochen und Ihre Wohnung sauber halten. So finden Sie Ihren eigenen Weg, sich in der Wohnung selbstständig zu versorgen.
Im Laufe der Begleitung hilft Ihnen unsere Wohnungsvermittlung bei der Suche nach einer eigenen Mietwohnung. Nach Ihrem Einzug in die eigenen vier Wände ist eine Nachbetreuung möglich.
Die Voraussetzungen
Um unser Angebot Junge Wohnhilfe in Anspruch nehmen zu können, ist eine Bewilligung der Hilfe durch den zuständigen Sozialhilfeträger erforderlich. Diese erfolgt in Hamburg durch die Zentralstelle § 68 SGB XII in Hamburg-Altona. Den Kontakt stellen wir nach dem ersten Informationsgespräch bei uns her. Bei Bedarf begleiten wir Sie bei der Antragsstellung.
Die Übernahme der Kosten für den Mietwohnraum können Sie je nach Einkommenssituation beim zuständigen Träger der Grundsicherung beantragen oder müssen diese aus eigenen Mitteln tragen.
Die Zielgruppe
Wir richten uns an junge Menschen in unzureichenden Wohnverhältnissen, vornehmlich im Alter zwischen 21 und 30 Jahren, die ihre vielschichtigen Probleme nicht aus eigener Kraft überwinden können und an ihrer Situation etwas ändern möchten. Hierzu gehören etwa Schwierigkeiten in den Bereichen Alltagsbewältigung, berufliche Qualifikation, Einkommenssicherung oder auch bei der Körperpflege und Ernährung sowie im Sozialverhalten.
Im Rahmen der Jungen Wohnhilfe betreuen wir keine Personen mit vordergründiger Suchtproblematik oder psychischer Erkrankung.
Die Ziele des Angebots
Unser Hilfsangebot soll junge Menschen aus der Wohnungslosigkeit führen und sie befähigen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen sowie am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Es dient damit der grundlegenden und dauerhaften Bewältigung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß § 67 SGB XII.