Betreuungsweisung (BTW)
Unterstützung auf Deinem Weg!
Die Betreuungsweisung ist eine intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe, die auf richterliche Weisung beginnt. Beim Anpacken und Bewältigen von Problemen wie zum Beispiel in Schule oder Ausbildung; in der Familie; der Erfüllung richterlicher Auflagen, der Auseinandersetzung mit der Straftat und anderen Themen wirst Du individuell beim Finden und Gehen Deines eigenen, straffreien Weges unterstützt.
Der Ablauf
Der gemeinsamen Zusammenarbeit in der BTW liegt das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" zugrunde:
- Wir verschaffen uns gemeinsam einen Überblick über Deine Lebenssituation und die aktuelle Problemlage(n) und auch über Deine Stärken und Deine Handlungsmöglichkeiten.
- Wir bilden Schwerpunkte, an denen wir zusammenarbeiten wollen und entwickeln Wege, um Probleme anzupacken und sie Schritt für Schritt zu lösen.
Die Betreuungsweisung erstreckt sich über 6 Monate. Meistens finden Betreuungsgespräche ca. einmal pro Woche statt.
Häufigere Treffen können bei besonderem Bedarf, wie z.B. Begleitung zu anstehenden Terminen außerhalb; zum Erstellen von Bewerbungen oder bei Krisen stattfinden.
Zur Mitte und zum Abschluss der Maßnahme wird ein Bericht erstellt, der an das Jugendgericht weitergeleitet wird.
Bei einem etwaigen Abbruch der Maßnahme werden Jugendgerichtshilfe und Gericht benachrichtigt.
Das Jugendgericht entscheidet dann über mögliche Konsequenzen:
Die Voraussetzungen
Was wird von mir erwartet?
- Aktive Mitarbeit
- Zuverlässigkeit, z.B. beim Einhalten der Termine
- Ehrlichkeit
Die Zielgruppe
Männliche und weibliche Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren, für die vom Jugendgericht eine Betreuungsweisung angeordnet worden ist.
Die Ziele des Angebots
- Entwickeln und Ausprobieren von Handlungsalternativen
- Finden neuer Perspektiven für ein Leben ohne Straffälligkeiten