Fachberatung Kinderschutz
Der im Kinder- und Jugendhilfegesetz formulierte „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) fordert von Diensten und Einrichtungen bei Verdacht auf Gefährdungen systematisch vorzugehen. Dazu können sie die Unterstützung einer vom Jugendamt finanzierten qualifizierten Beratung des Internationalen Bundes in Anspruch nehmen.
Die Zielgruppe
- Schulen
- Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen
- Ärztinnen und Ärzten
- Therapeutinnen und Therapeuten
- Hebammen sowie andere Medizinalberufe
- Agenturen für Arbeit und Jobcenter
- Vereine und Verbände
Die Ziele des Angebots
Institutionen und Fachkräfte sollen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bei der Risikoanalyse, der Falleinschätzung und der Einleitung von Schutzmaßnahmen aktiv unterstützt werden. Es wird unter anderem geprüft:
- ob und welche Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
- ob die aktuelle Lebenssituation unter Einbeziehung der familiären Ressourcen so gestaltet werden kann, dass die Sicherung des Kindeswohls gewährleistet ist (Schutzplan)
- ob und welche Handlungs- und Verfahrensschritte eingeleitet werden müssen
- wie Kooperation und Dokumentation unter Abwägung von Kinder- und Datenschutz gestaltet
Auf Basis der rechtlichen Grundlagen und durch ihre Kontakte zu den kooperierenden Institutionen im Kinderschutz, können sie bei der Planung konkreter Verfahrensschritte unterstützen.