Integrationsfachdienst (IFD) Main-Kinzig
Informieren, Beraten, Begleiten
Unsere Integrationsfachdienste (IFD) arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) und der Rehaträger. In den IFD stehen professionelle Berater/innen mit Fachkompetenzen rund um den Arbeitsplatz zur Verfügung. Sie haben die Aufgabe, die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung zu sichern und zu fördern.
Erwerbstätig zu sein ermöglicht Menschen mit einer Schwerbehinderung wirtschaftlich unabhängig und selbstständig zu leben. Ein Arbeitsplatz ist eine wichtige Voraussetzung dafür, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Gleichzeitig ist es für viele Menschen mit einer Schwerbehinderung schwierig, einen Arbeitsplatz auf Dauer zu behalten. Sie sind, noch stärker als andere, von wachsenden Leistungsanforderungen betroffen.
Es bestehen ebenfalls Beratungsmöglichkeiten in Schlüchtern. Telefonische Terminvereinbarungen finden über unser Büro in Hanau statt.
*** Weiter Informationen entnehmen Sie bitte der separaten Homepage der IFD: www.ib-ifd.de ***
Einen weiteren IFD-Fachdienst der IB Südwest gGmbH finden Sie in:
Darmstadt, IFD-Darmstadt/Dieburg
Im Auftrag des...
... Integrationsamtes beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) und anderer Leistungsträger.
Der Ablauf
Ganzheitliche Dienstleistung
Die Dienstleistung der IFD besteht aus einer individuellen Beratung. Die IFD werden durch das Integrationsamt oder einen anderen Leistungsträger im Einzelfall beauftragt und honoriert. Umfang, Art und Dauer der Dienstleistung richten sich nach dem individuellen Bedarf. Sie stellen den Kontakt zum Integrationsamt her, wenn es um die Prüfung geht, ob Maßnahmen am Arbeitsplatz finanziell gefördert werden können. Eine Beratung und/oder Begleitung am Arbeitsplatz kann sowohl kurzzeitig als auch längerfristig sein.
Die Zielgruppe
Die IFD stehen Arbeitnehmer/innen und Beamt/innen mit einer Schwerbehinderung, Arbeitgeber/innen, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräten zur Verfügung. Sie beraten auch Menschen mit Behinderung, die von der Agentur für Arbeit gleichgestellt sind.
Auch arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung sowie schwerbehinderte Schulabgänger/innen können sich zum Thema Arbeit an die IFD wenden.
Die Ziele des Angebots
Unser Ziel ist ein zufriedenstellendes Beschäftigungsverhältnis für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber.