BvB Reha Brühl
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme bereitet die Teilnehmer auf eine dauerhafte Integration in Ausbildung bzw. Arbeit vor und erhöht ihre Startchancen. Der IB vermittelt ihnen einen Einblick in verschiedene Berufsfelder, fördert den Erwerb von wichtigen Schlüsselkompetenzen und hilft beim Aufarbeiten von schulischen Defiziten und beim Nachholen von Schulabschlüssen.
Der Ablauf
Für alle Fragen der beruflichen Integration und zur Planung der persönlichen Qualifizierung steht den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein persönlicher Ansprechpartner durch einen Bildungsbegleiter zur Verfügung. Er arbeitet eng mit der Berufsberatung und mit unserem Ausbildungsteam bestehend aus Ausbildern, Lehrern und Sozialpädagogen zusammen und hält engen Kontakt zu Betrieben.
Die Teilnehmer durchlaufen während der Maßnahme verschiedene Qualifizierungsstufen. Während der Eignungsanalyse werden die fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten erfasst. Die Grundstufe dient der Berufsorientierung und der Berufswahl. In der Förderstufe werden dann die individuellen Grundfertigkeiten verbessert und vertieft. In der Übergangsqualifizierung findet eine betriebsnahe Vermittlung von berufsorientierten Qualifikationen statt.
Folgende Module bieten wir zusätzlich an:
- Allgemeinbildenden Unterricht
- Vorbereitung auf die Hauptschulabschlussprüfung
- Sprachförderung und
- Bewerbungstraining
Die Voraussetzungen
Die Prüfung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen und eine entsprechende Zuweisung für die Maßnahmen erfolgt über die Agentur für Arbeit.
Die Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören behinderte junge Menschen (§ 19 SGB III) ohne berufliche Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die jungen Menschen müssen zudem grundsätzlich eine Berufsausbildung anstreben. Nur wenn dies wegen in der Person liegenden Gründen nicht möglich ist, kann eine Zuweisung zur Förderung einer Beschäftigungsaufnahme erfolgen.
Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen mit Behinderung,
- die wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 113 Abs. 2 i.V.m. § 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III), jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne § 35 SGB IX für Behinderte Menschen angewiesen sind,
- die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder
- denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen (Steigerung der Vermittelbarkeit).
Darunter fallen auch junge Menschen mit komplexem Förderbedarf,
- bei denen persönliche Rahmenbedingungen und die familiäre Situation verstärkt berücksichtigt werden müssen und/oder
- bei denen vor Maßnahmebeginn zwar keine eindeutige positive Prognose zur Herstellung der Ausbildungsreife vorliegt, die Aufnahme einer Ausbildung aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist und die vor Maßnahmebeginn ausreichend motiviert und stabilisiert sind, um eine regelmäßige Teilnahme sicherzustellen.
Die Ziele des Angebots
Die Teilnehmer treffen ihre Berufswahl, holen bei Bedarf ihren Schulabschluss nach, erwerben Teilqualifikationen in anerkannten Berufsbildern (Qualifizierungsbausteine), verbessern ihre Bewerbungschancen und finden einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.