Ausbildung zum Fachpraktiker/ Fachpraktikerin Hauswirtschaft
Wir verstehen unseren Auftrag nicht nur darin, dem jungen Menschen Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, die zum Bestehen der Prüfung erforderlich sind. Entsprechend der Satzung des IB wollen wir den jungen Menschen helfen, sich in Freiheit zu entfalten, ihr Leben selbst zu gestalten, persönliche Verantwortung zu übernehmen und die gesellschaftliche Entwicklung mitzugestalten.
Der Ablauf
Fachpraktiker/ Fachpraktikerinnen für Hauswirtschaft arbeiten in Privathaushalten, in Großküchen, in Wäschereien und Reinigungsfirmen. Schwerpunkte der Ausbildung sind Ernährung, Haus- und Textilpflege. Dabei gehören Speisevor- und Zubereitung, Vorratshaltung und Verteilung ebenso zu ihren Aufgaben wie Raum-, Möbel- und Blumenpflege. Interessentinnen sollten vor allem dienstleistungsorientiert sein sowie über Kontaktfreudigkeit und gute Umgangsformen verfügen. Ein bewährtes Team von Ausbilderinnen, Sozialberater- innen und Lehrerinnen übernimmt die praktische Ausbildung in IB-Ausbildungsräumen und unterstützt die Teilnehmerinnen durch gezielte sozialpädagogische Hilfen.
Die Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung aufgrund der Beeinträchtigung im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich ohne die besondere Förderung einer Reha- Einrichtung nicht zu erwarten ist. Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Teilnahme vorliegen, wird durch die Beratungsfachkräfte der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt. Diese nehmen auch die Anmeldung beim IB Pforzheim vor.
Die Zielgruppe
Lernbehinderte Jugendliche, die nur in einer auf diese Problematik und ihren Förderbedarf ausgerichteten Einrichtung zu einem Ausbildungsabschluss insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz kommen.
Die Ziele des Angebots
- Ausbildung im genannten Beruf
- Bestehen der schulischen und praktischen Abschlussprüfungen
- Erfolgreiche Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt nach Ende der Ausbildung
Weitere Informationen
Mo - Do 7,45 - 16,15 Uhr
Fr 7,45 - 14,45 Uhr
- Arbeits-/Ausbildungszeit: 39 Std. pro Woche
- Berufsschule: es gelten die Zeiten der zuständigen Berufsschule
- im Praktikum: es gelten die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten
- Urlaub: die Auszubildenden haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr