Ausbildung zum Änderungsschneider / zur Änderungsschneiderin
Wir verstehen unseren Auftrag nicht nur darin, dem jungen Menschen Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, die zum Bestehen der Prüfung erforderlich sind. Entsprechend der Satzung des IB wollen wir den jungen Menschen helfen, sich in Freiheit zu entfalten, ihr Leben selbst zu gestalten, persönliche Verantwortung zu übernehmen und die gesellschaftliche Entwicklung mitzugestalten.
Der Ablauf
Die Änderungsschneiderin greift zwar immer noch zu Nadel und Faden und den fachgerechten Umgang damit lernt sie in der Ausbildung.
Heute muss sie jedoch auch automatisierte und programmierbare Nähaggregate bedienen und überwachen können.
Grundlage eines neuen Kleidungsstücks ist nach wie vor die Schnittschablone, die aufgelegt und umzeichnet werden muss.
Damit aus den vorhandenen Materialien tragbare Kleidung wird, zählt zur Ausbildung auch die Kunde der Werk- und Hilfsstoffe.
Die Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung aufgrund der Beeinträchtigung im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich ohne die besondere Förderung einer Reha- Einrichtung nicht zu erwarten ist. Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Teilnahme vorliegen, wird durch die Beratungsfachkräfte der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt. Diese nehmen auch die Anmeldung beim IB Pforzheim vor.
Die Zielgruppe
Lernbehinderte Jugendliche, die nur in einer auf diese Problematik und ihren Förderbedarf ausgerichteten Einrichtung zu einem Ausbildungsabschluss insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz kommen.
Die Ziele des Angebots
- Ausbildung im genannten Beruf
- Bestehen der schulischen und praktischen Abschlussprüfungen
- Erfolgreiche Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt nach Ende der Ausbildung
Weitere Informationen
Mo - Do 7,45 - 16,15 Uhr
Fr 7,45 - 14,45 Uhr
- Arbeits-/Ausbildungszeit: 39 Std. pro Woche
- Berufsschule: es gelten die Zeiten der zuständigen Berufsschule
- im Praktikum: es gelten die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten
- Urlaub: die Auszubildenden haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr