Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung - Zusatzjobs nach §16d SGB II
Arbeitsfelder können je nach Interesse in unterschiedlichen Bereichen vergeben werden. Für jede geleistete Arbeitsstunde erhalten die Teilnehmer 1,02 Euro als Aufwandsentschädigung zusätzlich zum ALG II.
Arbeitsgelegenheiten bei öffentlichen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden oder Vereinen im Stadtgebiet der Stadt Zweibrücken oder im näheren Umkreis. Verbesserung der Chancen durch intensive Beratung und Begleitung unter Einsatz der mit dem neuen SGB II gegebenen Möglichkeiten.
Der Ablauf
Baustein 1: Startphase
- Gegenseitiges Kennelernen
- Festlegen des gemeinsamen Regelwerks
- Einführung in den gewählten Fachbereich
- Kennenlernen der Arbeitsverfahren
- Unterweisung an den für die Fachrichtung vorgesehenen Maschinen und Geräten
- Vorbereitung auf die Einsatzstellen
- Beginn Bewerbertraining/ Stellenmarktanalyse
Baustein 2: Qualifizierungsphase
Die praktische Qualifizierung (max. 8 Wochen) findet durchgehend an 1-2 Tagen in der Woche in den Werkstätten des IB statt. Dafür stehen die folgenden Bereiche zur Verfügung:
Durchführung im Bildungszentrum ZW & PS
1) Metall
2) Farbe & Raumgestaltung
3) Hauswirtschaft
4) Garten- und Landschaftsbau
Baustein 3: Praktikum (max. 4 Wochen)
Das Praktikum erfolgt am Ende der individuellen Laufzeit und wird eng durch den Internationalen Bund begleitet. Die Chance auf einen Job im ersten Arbeitsmarkt soll dadurch erhöht werden.
Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch den Landkreis Südwestpfalz.
www.esf.rlp.de bzw.
http://ec.europa.eu/employment_social/esf/index_de.htm
Die Voraussetzungen
Die Teilnehmer/innen werden vom Auftraggeber zugewiesen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Kundenberater. Insgesamt können bis zu 15 Kunden zeitgleich an der AGH teilnehmen.
Die Zielgruppe
Langzeitarbeitslose über 25 Jahre.
Die Ziele des Angebots
Ziel der AGH ist die Verbesserung der Eingliederungsaussichten der jeweiligen Teilnehmer/innen in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bzw. die nachhaltige Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Eigenbemühungen der Teilnehmer/innen sollen gefordert, aber auch gefördert werden.