Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – für Erziehende in Wetzlar
Unser Angebot für Erziehende / Alleinerziehende
Sie erziehen ein minderjähriges Kind und haben noch keine abgeschlossene Berufsausbildung?
Das möchten Sie ändern?
Mit unserem flexiblen Angebot „BaE kooperativ“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Ausbildung abzuschließen. Gestalten Sie Ihre Zukunft – wir unterstützen Sie dabei!
Vielfältige Möglichkeiten
Eine Berufsausbildung ist in allen Bereichen möglich. Wir finden die passende Ausbildung und den idealen Betrieb für Sie. Beispielsweise im Bereich:
- Gesundheit / Körperpflege
- Hotel / Gastronomie
- Verwaltung / Handel
Chancengeber profitieren
Es entstehen für Betriebe keine Kosten im 1. Ausbildungsjahr; die Möglichkeit der Verlängerung ist gegeben. Kooperierende Unternehmen haben keinen bürokratischen Aufwand, denn auch die Ausbildungsvergütung übernimmt die IB Südwest gGmbH in Wetzlar. Zudem erledigen wir für die Betriebe alle notwendigen Formalitäten. Durch unsere intensive und kompetente Betreuung in der Ausbildungsphase gewinnen Unternehmen zukünftiges Fachpersonal.
Gefördert durch:
Die BaE wird vom Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill finanziert und in Kooperation mit der IB Südwest gGmbH am Standort Wetzlar durchgeführt.
Der Ablauf
Inhalte
BaE steht für „Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung“.
Das bedeutet:
- Der Kooperationsbetrieb übernimmt die fachpraktische Ausbildung
- Die Berufsschule betreut den fachtheoretischen Teil Ihrer Ausbildung
Die IB Südwest gGmbH in Wetzlar ist im Rahmen der BaE Ansprechpartnerin für Auszubildende, Kooperationsbetriebe und die Berufsschule. Unsere Mitarbeitenden übernehmen allumfassend die Organisation und Koordination. Sie sind zudem für die Vorbereitung und Durchführung des individuellen Förderunterrichts sowie für die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung während der gesamten Ausbildungsdauer verantwortlich.
Die „BaE kooperativ “ sollte grundsätzlich in Teilzeit mit 30 Wochenstunden absolviert werden.
Der Abschluss wird im Rahmen der üblichen Ausbildungszeit vor den Kammern abgelegt und von diesen anerkannt.
Die Voraussetzungen
Voraussetzungen für Teilnehmende
- Sie sind erziehend oder alleinerziehend und im SGB II-Bezug.
- Sie haben noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
- Sie sind bereit, an berufsorientierenden Angeboten, einer Kompetenzfeststellung und einer betrieblichen Erprobungsphase teilzunehmen.
Voraussetzungen für Betriebe
Kooperationsbetriebe müssen eine*n qualifizierte*n Ausbilder*in im betreffenden Bereich vorhalten und Platz für einen zusätzlichen Ausbildungsplatz, bevorzugt in Teilzeit, anbieten.