Begleiteter Umgang
nach §§ 1684 und 1685 BGB
Mit dem Begleitetem Umgang haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, das Wohl von Kindern und Jugendlichen insbesondere vor der aktuellen Trennungssituation zu gewährleisten.
Der Begleitete Umgang unterstützt dabei die neue Eltern-Kind-Situation durch das Angebot räumlicher Gegebenheiten verbunden mitpädagogischer Unterstützung und Anleitung, um sowohl bestehende Konflikte als auch die Gefährdung der kindlichen Entwicklung aufzufangen. Kompetente Beratung stütztdie Reflexion vergangener Konflikte sowie die Entwicklung neuer Perspektiven.
Die Intensität wird dabei der Trennungssituation individuell angepasst. Die pädagogische Unterstützung reicht vom unterstützten Umgang mit Anleitungen und Anregungen über den beaufsichtigten Umgang bis hin zum betreuten Umgang, welches immer die Beratung der Familienmitglieder einschließt.
Die Voraussetzungen
Die Eltern können frei entscheiden, ob sie dieses Angebot für sich und ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen. Grundsätzlich sollten Eltern die hier angestrebte Rolle von der Paarebene trennen können und zu einer offenen Kommunikation bereit sein.
Die Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an umgangsberechtigte Erwachsene und deren Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Es unterstützt, wenn zwischen Umgangs- und Sorgeberechtigten kein loyaler Umgang mit dem Kind möglich ist und auf Grund dessen per Beschluss durch das Familiengericht klare Umgangsregelungen vorgegeben wurden.
Die Ziele des Angebots
Ziel unserer Arbeit ist es, Eltern und Kinder zu befähigen, eigenverantwortliche und konfliktfreie Besuchskontakte zu realisieren. Fundament bildet dabei eine fachliche Begleitung und Beratung der Beteiligten, die Trennungssituation angemessen zu reflektieren und einen neuen Lebensweg zu erarbeiten.
Eine neutrale Position ist dabei unser Grundsatz.