Schulbegleitung
In der Schulbegleitung betreuen wir Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Insbesondere Schüler*innen mit einer Diagnose aus dem Bereich der Autismus-Spektrum-Störung wird damit eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Wir bieten den Kindern und Jugendlichen sowohl im schulischen Unterricht, damit sie sich besser organisieren und konzentrieren können als auch im sozialen Bereich, um ihnen den Umgang mit anderen Menschen zu erleichtern individuelle Unterstützung. So können sie das eigene Verhalten und auch das, der anderen besser verstehen.
Das Angebot gibt es an verschiedenen Schulen im Landkreis Böblingen. Dabei ist der Kontakt zur Schule, zu den Eltern und zum Jugendamt ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Einmal im Jahr findet ein Hilfeplangespräch mit den genannten Akteur*innen statt, in dem die Entwicklung und der Unterstützungsbedarf des Kindes bzw. des Jugendlichen besprochen werden.
Eine Schulbegleitung wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Amt für Jugend und Bildung genehmigt, wenn im Einzelfall schulische Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und ein weitergehender Bedarf festgestellt wird.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie und helfen Ihnen weiter!