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Betreuungsweisung am Standort Ingelheim

Soziale Unterstützung und Stabilisierung

Der Internationale Bund e.V. führt im Auftrag des Jugendamtes des Landkreises Mainz-Bingen und des Jugendamtes der Stadt Mainz Betreuungsweisungen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz durch.
Die Betreuungsweisung ist eine Weisungsmöglichkeit des Jugendgerichtes gemäß § 10 Abs.l Ziffer 5 JGG.

Die Weisung, sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person, einem Betreuungshelfer, zu unterstellen, soll junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern und stabilisieren.

Die Betreuung umfasst in der Regel einen Zeitraum von sechs Monaten mit mindestens einem intensiven Kontakt wöchentlich.
 

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Niclas Frangen

Telefonnummer
0151 42201747

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Standort

Soziale Arbeit und Berufliche Bildung Ingelheim
Georg-Rückert-Str. 10
55218 Ingelheim am Rhein
Telefonnummer
06132 434056
Faxnummer
06132 4419983
E-Mail an Soziale Arbeit und Berufliche Bildung Ingelheim

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