Kontakt

Ambulante Hilfen

Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung bieten Kindern, Jugendlichen und Familien Unterstützung bei problematischen Lebenslagen und/oder Krisen.  Die Leistungen gliedern sich u.a. in einzelfallorientierte (Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer*in) und familienorientierte Hilfen (Sozialpädagogische Familienhilfe).
 

Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer*in (§ 30 SGB VIII)

  • Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds
  • Förderung der Verselbstständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie
     

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

  • intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
  • Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe

Die Voraussetzungen

Die Zuweisung erfolgt stets über das Amt für Jugend und Familie (ASD) der Stadt Mainz nach Antragsstellung der Erziehungsberechtigten.

Die Zielgruppe

Kinder, Jugendliche und Familien, die auf Grund von Problemen im sozialen Umfeld (z.B. Schule / Familie / Beruf) oder Entwicklungsdefiziten problematische Verhaltensweisen zeigen und deshalb ein auf ihre aktuelle Lebenssituation abgestimmte Hilfestellung benötigen.

Kontakt

Fabienne Weinland

Standort

Haus des Jugendrechts Mainz
Erthalstr. 2
55118 Mainz
Tel.: 06131 672792
Fax.: 06131 672201

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Fabienne Weinland
Haus des Jugendrechts Mainz
Erthalstr. 2
Mainz
Tel.: 06131 672792
Fax.: 06131 672201
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