Ambulante Hilfen
Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung bieten Kindern, Jugendlichen und Familien Unterstützung bei problematischen Lebenslagen und/oder Krisen. Die Leistungen gliedern sich u.a. in einzelfallorientierte (Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer*in) und familienorientierte Hilfen (Sozialpädagogische Familienhilfe).
Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer*in (§ 30 SGB VIII)
- Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds
- Förderung der Verselbstständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben
- Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
- Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe
Die Voraussetzungen
Die Zuweisung erfolgt stets über das Amt für Jugend und Familie (ASD) der Stadt Mainz nach Antragsstellung der Erziehungsberechtigten.
Die Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und Familien, die auf Grund von Problemen im sozialen Umfeld (z.B. Schule / Familie / Beruf) oder Entwicklungsdefiziten problematische Verhaltensweisen zeigen und deshalb ein auf ihre aktuelle Lebenssituation abgestimmte Hilfestellung benötigen.