Arbeitsweisung/unengeltliche Arbeitsleistungen
§ 10 und § 15 JGG
Angebote für straffällig gewordene Jugendliche
In verschiedenen Projekten wird die Reflexion über die ausgeübte Straftat angeregt und eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten forciert. Zudem sollen soziale Kompetenzen entwickelt und das Selbstvertrauen gestärkt werden.
Öko-Projekt:
Das Öko-Projekt ist ein ökologisches Projekt, welches Naturschutzverbände, gemeinnützige Vereine, Umwelt- und Grünämter und die Stadt Mainz sowie den Landkreis unterstützt.
Die Voraussetzungen
Zuweisung über die Jugendgerichtshilfe.
Die Aufnahme in das Projekt erfolgt nur über ein Erstgespräch.
Die Zielgruppe
Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre, die unentgeltliche Arbeitsleistungen ("Sozialstunden") abzuleisten haben, werden über die Jugendgerichtshilfe zugewiesen.
Straffällig gewordene Erwachsene bis 25Jahre, die über die Bewährungshilfe, die Opfer-und-Täter-Hilfe oder andere Kooperationspartner zugewiesen werden.
Die Ziele des Angebots
- Abbau der unentgeltlichen Arbeitsleistungen (Sozialstunden)
- Reflexion über Straftat und Verhalten
- Entwicklung sozialer Kompetenzen
- Entwicklung von Selbstvertrauen
- Vermeidung erneuter Straffälligkeit
- Prävention
Weitere Informationen
Der Einstieg in das Projekt ist nach einem Vorgespräch jederzeit möglich.