Begleiteter Umgang nach §§ 1684 und 1685 BGB
Mit dem Begleiteten Umgang haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, das Wohl von Kindern und Jugendlichen insbesondere vor der aktuellen Situation steigender Scheidungszahlen zu gewährleisten.
Der Begleitete Umgang unterstützt dabei die neue Eltern-Kind- Situation durch das Angebot räumlicher Gegebenheiten und pädagogischer Anleitung, um sowohl die aus der neuen Situation entstehenden Konflikte als auch die Gefährdung der kindlichen Entwicklung aufzufangen. Kompetente Beratung stützt die Reflexion vergangener Konflikte sowie die Entwicklung neuer Perspektiven.
Der Ablauf
Die Intensität des Begleiteten Umgangs wird dabei der Trennungssituation
individuell angepasst. Die pädagogische Unterstützung reicht dabei vom unterstützten Umgang mit Anleitungen und Anregungen über den beaufsichtigten Umgang bis hin zum betreuten Umgang, die beide bei möglicher Kindeswohlgefährdung zum Tragen kommen und die Beratung der Familienmitglieder einschließt.
Die Voraussetzungen
Die Eltern können frei entscheiden, ob sie dieses Angebot für sich und ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen. Grundsätzlich sollten Eltern diese Rolle allerdings von der Paarebene trennen können und zu einer offenen Kommunikation und einer angemessenen Rollen- und Verantwortungsteilung motiviert sein.
Die Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an umgangsberechtigte Erwachsene und deren Kinder bis zum 14. Lebensalter, sollte zwischen Umgangs- und Sorgeberechtigten kein loyaler Umgang mit dem
Kind möglich gewesen sein und auf Grund dessen per Beschluss
(Familiengericht) klare Umgangsregelungen vorgegeben worden sein.
Die Ziele des Angebots
Ziel unserer Arbeit ist es, Eltern und Kinder zu befähigen, eigenverantwortliche und konfliktfreie Besuchskontakte zu realisieren. Fundament bildet dabei eine fachliche Begleitung und Beratung der Beteiligten, die Trennungssituation angemessen zu reflektieren und einen neuen Lebensweg zu konzipieren. Eine neutrale Position ist Grundsatz.