Assistierte Ausbildung (AsA) - Gummersbach
Assistierte Ausbildung (AsA flex) nach §§ 74 bis 75a SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 74 bis 75a SGB III/2024
Die Assistierte Ausbildung der Agentur für Arbeit bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, erfolgreich ihr EQ oder eine betriebliche Ausbildung abzuschließen. Diese Maßnahme unterstützt Auszubildende und Betriebe gleichermaßen durch individuelle, bedarfsgerechte Hilfestellungen. Während der gesamten Ausbildungszeit werden die Teilnehmenden durch erfahrenes Personal begleitet, die sowohl fachliche Unterstützung als auch sozialpädagogische Betreuung bieten.
Der Ablauf
1. Auswahl und Aufnahme
- Gemeinsame Auswahl geeigneter Teilnehmer in enger Absprache zwischen dem Internationalen Bund und der Agentur für Arbeit.
- Erstgespräch zur Bedarfsanalyse und Festlegung individueller Förderziele.
2. Beginn der Ausbildung
- Start der betrieblichen Ausbildung im jeweiligen Unternehmen.
- Regelmäßige Betreuung durch den Ausbildungsbegleiter, der die Auszubildenden als feste Bezugsperson während der gesamten Maßnahmedauer unterstützt.
3. Individuelle Unterstützung
- Fachliche Förderung: Ergänzender Stütz- und Förderunterricht zur Vertiefung von Ausbildungsinhalten und Vorbereitung auf Prüfungen.
- Sozialpädagogische Begleitung: Unterstützung bei persönlichen oder sozialen Herausforderungen, wie z.B. Konfliktbewältigung, Zeitmanagement oder Motivation.
- Beratung und Coaching für den Ausbildungsbetrieb: Unterstützung bei Fragen rund um die Ausbildung und zur Integration des Auszubildenden.
- ggf. Einbeziehung der Eltern
4. Regelmäßige Feedbackgespräche
- Laufende Kommunikation zwischen Auszubildendem, Betrieb und Auftraggeber zur Reflexion des Fortschritts.
- Bei Bedarf Anpassung der Unterstützungsmethoden.
5. Prüfungsvorbereitung und Abschluss
- Intensive Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen.
- Begleitung während der Prüfungsphase und Hilfestellung bei der Bewältigung von Prüfungsängsten.
6. Nachbetreuung
- Unterstützung beim Übergang in eine dauerhafte Beschäftigung nach Abschluss der Ausbildung.
- Bei Bedarf weitere Nachbetreuung, um den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Die Voraussetzungen
Die Prüfung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen und eine entsprechende Zuweisung erfolgen, in Absprache mit dem Internationalen Bund, ausschließlich über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter.
Die Zielgruppe
An der Assistierten Ausbildung können Auszubildende oder Einstiegsqualifikanten teilnehmen, die aufgrund ihrer individuellen Situation besondere Hilfen benötigen, um ihre Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung erfolgreich bestehen zu können.
Die Ziele des Angebots
Ziel der Maßnahme Assistierte Ausbildung ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch gezielte sozialpädagogische Begleitung und berufsfachliche Unterstützung den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Ausbildungsbetriebe entlastet, um den Ausbildungserfolg zu sichern und die Integration der Auszubildenden im Unternehmen zu fördern.
Weitere Informationen
Das Angebot ist für Betriebe und Teilnehmende kostenfrei. Die Unterstützung während der Ausbildung wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.