Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen nach §13 Abs. 3 SGB VIII
- Heranführung an eine eigenständige Lebensführung im Wohnprojekt
- Unterstützung bei schulischer bzw. beruflicher Entwicklung
- Entwicklung positiver Werte und Förderung sozialer Kompetenzen wie z.B. Pünktlichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Steigerung des Selbstbewusstseins, Zuverlässigkeit usw.
- Aufdeckung und Bearbeitung sozialer Probleme, u.a. mangelnde Konfliktfähigkeit, deliquentes Verhalten etc.
- nach abgeschlossener Ausbildung Hilfen bei der Arbeitssuche
- Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" muss im Jugendamt durch einen Erziehungsberechtigten gestellt werden
-> Teilnahme an einer Schule, berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. Ausbildung
Die Zielgruppe
-> junge Menschen, die aus verschiedensten Gründen nicht mehr im Elternhaus leben können und sozialpädagogische Begleitung im eigenen Wohnraum bzw. innerhalb des Wohnprojektes benötigen
-> junge Menschen, die intensive Hilfe und Unterstützung zur Verselbstständigung benötigen, u.a. bei der Lebens- und Haushaltsführung, Haushaltsplanung
-> junge Menschen, die sozial benachteiligt und individuell beeinträchtigt sind und daher z.B. Probleme habemn mit Familie, Schule, Ausbildung, Lernbeeinträchtigungen, Schulden...