Die Ambulanten Wohnhilfen beraten und unterstützen in allen wohnungs- bzw. betreuungsrelevanten Angelegenheiten.
Die Hilfen zielen auf die Vermeidung von Wohnraumverlust oder auf die Suche nach einer neuen Wohnung ab. Sofern möglich, stellt der IB bei Bedarf übergangsweise eine Trägerwohnung zur Verfügung.
Speziell geschulte Sozialarbeiter/innen des IB unterstützen die Hilfe Suchenden ergänzend in allen Lebensbereichen, die eine dauerhafte Überwindung von (drohender) Wohnungslosigkeit beeinflussen können. Hierzu zählen die Beratung und Unterstützung in Behördenangelegenheiten, bei der Haushaltsführung, bei Überschuldung und Schwierigkeiten bei der Geldeinteilung, bei Suchtproblemen, Strafverfahren und der Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Bei Bedarf werden therapeutische, ärztliche und juristische Hilfen vermittelt.
Zusage der Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt
Bereitschaft der Hilfe Suchenden zur aktiven Mitarbeit an den gemeinsam erarbeiteten Hilfezielen
Ausschlusskriterien:
akute Alkohol- oder Drogenprobleme, wenn die Suchtbewältigung im Vordergrund steht und hierdurch die Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit gefährdet ist