Ausbildung zum Fachpraktiker/ zur Fachpraktikerin Holz
Fachpraktiker / Fachpraktikerin Holz haben einen sehr abwechslungsreichen und interessanten Beruf. Nicht nur der „lebendige“ Werkstoff Holz wird verarbeitet, sondern auch vielfältige Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Metalle und unterschiedliche Beschichtungsstoffe. Erforderlich sind handwerkliches Geschick, räumliches Vorstellungsvermögen, Umsicht und Verantwortungsgefühl beim Einsatz von Werkzeugen und bei der Arbeit an Kreissägen, Hobelmaschinen u. ä. Kreativität und selbständiges Handeln sind im Betrieb und auf Montage notwendig.
Der Ablauf
Kostenträger sind in der Regel Agenturen für Arbeit, über die auch die Anmeldung erfolgt. Besonderheiten: zusätzliche Hilfestellungen bei der Fachpraxis, Berufsschulunterricht und Theorie, Betriebspraktika, sozialpädagogische Betreuung, besondere Prüfungsvorbereitung. Die praktische Unterweisung erfolgt in der IB-Lehrwerkstatt, in Kooperation mit Betrieben oder in betrieblicher Form.
Die Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung aufgrund der Beeinträchtigung im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich ohne die besondere Förderung einer Reha- Einrichtung nicht zu erwarten ist. Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Teilnahme vorliegen, wird durch die Beratungsfachkräfte der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt. Diese nehmen auch die Anmeldung beim IB Pforzheim vor.
Die Zielgruppe
Lernbehinderte Jugendliche, die nur in einer auf diese Problematik und ihren Förderbedarf ausgerichteten Einrichtung zu einem Ausbildungsabschluss insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz kommen.
Die Ziele des Angebots
- Ausbildung im genannten Beruf
- Bestehen der schulischen und praktischen Abschlussprüfungen
- Erfolgreiche Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt nach Ende der Ausbildung
Weitere Informationen
Mo - Do 7,45 - 16,15 Uhr
Fr 7,45 - 14,45 Uhr
- Arbeits-/Ausbildungszeit: 39 Std. pro Woche
- Berufsschule: es gelten die Zeiten der zuständigen Berufsschule
- im Praktikum: es gelten die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten
- Urlaub: die Auszubildenden haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr