Betreutes Wohnen in Einzelform
Diese Form des Betreuten Wohnens ist eine Einzelfallhilfe. Sie ist inhaltlich und organisatorisch bewusst offen gehalten und setzt eine starke Mitwirkungsbereitschaft der Jugendlichen voraus.
Der Ablauf
Betreutes Wohnen soll die Jugendlichen bei der Verselbständigung unterstützen und ihnen bei der Bewältigung von Problemen im Lebensumfeld sowie im Übergang Schule-Beruf helfen.
Arbeitsschwerpunkte:
- Strukturierung des Tagesablaufes
- Unterstützung bei einer selbständigen Haushaltsführung
- Aufbau von tragfähigen Außenkontakten
- Eingliederung in das Berufsleben
- Unterstützung bei Geldangelegenheiten
- Hinführen zu einer gesunden Ernährung
- Sinnvolle Freizeitgestaltung
Team:
Sozialpädagoginnen*Sozialpädagogen, die regelmäßig an Fortbildungen, Supervision und kollegialen Fallberatungen teilnehmen.
Zusatzqualifikationen:
Schuldnerberatung
Rendsburger Elterntraining
Anitiaggression- und Coolnesstraining
Die Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt. Gesetzliche Grundlage: SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) § 34,
Die Zielgruppe
Junge Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahre, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und Hilfen beim Übergang in ein selbstbestimmtes Leben benötigten.
Die Ziele des Angebots
Erhöhung der Eigenkompetenz
Stärkung des Selbstwertgefühls
Aktivierung der Selbsthilfepotentiale unter Einbeziehung des Lebensumfeldes
Berufliche Positionierung
Vermittlung lebenspraktischer Kompetenzen
Weitere Informationen
Die Termine werden gemäß Hilfeplan individuell vereinbart.