Integrationshilfe nach § 35a SGB VIII
Inklusion!
Die Integrationshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind und die ihrer Schulpflicht in Grundschulen, Hauptschulen oder anderen Schulen nachkommen und entsprechenden Hilfebedarf haben. Die Hilfe wird individuell, in ambulanter Form, in der Regel aber begleitend zum Schulbesuch geleistet.
Der Ablauf
Die Hilfe bietet:
- Hilfe zur Ermöglichung und zur Erleichterung des Schulbesuches
- Förderung und Unterstützung im Unterricht
- Kooperation mit Lehrern und Lehrerinnen
- Regelmäßiger Austausch mit Eltern
- Klientenbezogene Netzwerkarbeit
- Krisenintervention, soweit ambulant möglich
- Je nach Bedarf kann ein pädagogischer oder lebenspraktischer Ansatz im Vordergrund stehen
Die Voraussetzungen
Die Eltern (der alleinerziehende Elternteil) stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt und erhalten eine Bewilligung. Gesetzliche Grundlage ist der § 35a SGB VIII.
Die Zielgruppe
Kinder ab Schulpflicht und Jugendliche
Die Ziele des Angebots
Ziel ist die Integration von Kindern und Jugendlichen, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Integrationshilfe ist ausschließlich für das betroffene Kind bzw. Jugendlichen zuständig und unterstützt es in den Bereichen, in denen aufgrund der Beeinträchtigung Hilfe benötigt wird.
Weitere Informationen
Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung