Erziehungsbeistandschaft
Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt auf Antrag der Erziehungberechtigten.
Der Ablauf
Die Erziehungsbeistandschaft und die Betreuungshilfe sollen das Kind oder den/ die Jugendliche(n)bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Die Voraussetzungen
Das Alter der Kinder und Jugendlichen, die für Erziehungsbeistandschaften in Frage kommen liegt i.d.R. zwischen 9 und 16 Jahren
(Bei Betreuungshilfe zwischen 12 und 20 Jahren).
Die Zielgruppe
Kinder- und Jugendliche, die aufgrund von Entwicklungsdefiziten problematische Verhaltensweisen zeigen.
Die Ziele des Angebots
- Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern - Aufarbeitung von Entwicklungs- und Sozialisationsdefiziten - Konfliktärmeres Zusammenleben durch Erarbeitung adäquater Problemlösungsstrategien - ggf. Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung