Sozialpädagogische Familienhilfe
Das Angebot richtet sich an Familien mit erheblichen Konflikten und Krisen in Erziehung, Alltag und im Umgang mit Ämtern und Behörden.
Die Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt.
Das Jugendamt informiert, wer vor Ort welche Erziehungshilfen anbietet.
Die gesetzlichen Grundlagen der sozialpädagogischen Familienhilfe sind die Hilfen zur Erziehung (hier § 31) im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Die Zielgruppe
Erwachsene